Hamburg. Die Dienstfahrt samt Sarg endete abrupt. Immerhin muss er nicht vor den Haftrichter, im Gegensatz zu zwei mutmaßlichen Dealern.

Überholt ein Leichenwagen die Polizei... Was nach dem Anfang eines blöden Witzes klingt, ist am Montagabend tatsächlich passiert: Mit 120 km/h überholte ein 36 Jahre alter Bestatter gegen 20 Uhr einen zivilen Streifenwagen auf der A24 in Richtung Hamburg. Weil man an dieser Stelle maximal 80 km/h fahren darf, wurde der Mann von den Beamten herausgewunken und kontrolliert.

Dabei stellte sich heraus, dass der Mann nicht nur 40 km/h zu schnell gefahren war. Ein Drogenschnelltest schlug positiv auf THC an. Dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagt – sein Arbeitgeber dürfte auch nur mittelbegeistert gewesen sein, denn es handelte sich um eine dienstliche Fahrt samt Sarg und Leichnam. Ein vom Unternehmen bestellter Ersatzfahrer übernahm den weiteren Transport.

Mutmaßliche Dealer kiffend hinter dem Steuer erwischt

Einen ganz besonders schlauen Ort zum Kiffen hinterm Steuer hatten sich am Montagnachmittag zwei 24-Jährige ausgesucht: Am Axel-Springer-Platz, also quasi in Wurfweite des Polizeikommissariats 14, fiel einer Streifenwagenbesatzung der recht eindeutige Geruch auf, der aus einem VW Golf drang. Auf den Vorschlag, doch einmal auszusteigen und die Taschen auf links zu drehen, reagierte das dynamische Duo "ungehalten und leistete den Anweisungen nur widerwillig Folge". Da sag noch mal einer, kiffen mache friedliebend.

In den Taschen der Herren fanden sich jeweils zwei Mobiltelefone, der Fahrer hatte darüber hinaus stolze 1485 Euro Bargeld dabei - sein Kompagnon dafür ein Beutelchen Marihuana. Das hätte in Kombination mit dem augenscheinlichen Genuss von Betäubungsmitteln mindestens für ein nachdrückliches "Du, du, du" gereicht - nach dem von der Staatsanwaltschaft erwirkten Durchsuchungsbeschluss für den Wagen reichte das jedoch definitiv nicht mehr aus: 1,4 Kilogramm Marihuana zählen nicht einmal mit größtem Wohlwollen als "Eigenbedarf".

In den ebenfalls durchsuchten Wohnungen der Herren wurden keine nennenswerten Beweismittel mehr gefunden – für einen Termin mit dem Haftrichter reichte das aber schon aus.