Hamburg. Der Albaner leistete heftig Gegenwehr, als Polizisten ihn festnahmen. Im Hosenbund trug er eine Pistole.
Ermittler des Einbruchsdezernats (LKA 19 / „Castle“) haben am Dienstagmorgen in Hamburg-Wilstorf an der Nobleestraße einen 30-jährigen Albaner wegen des Verdachts des Taschendiebstahls und des Wohnungseinbruchs festgenommen. Die Beamte waren dem Verdächtigen aufgrund eines aufgefundenen Handys auf die Spur gekommen.
Am vergangenen Donnerstag hatte ein Zeuge auf seinem Privatgrundstück in Hamburg-Langenbek ein ihm unbekanntes Handy gefunden und daraufhin die Polizei informiert. Die Beamten stellten fest, dass das Handy im Dezember bei einem Taschendiebstahl von einem bislang unbekannten Täter entwendet worden war.
Der Albaner, der abgeschoben werden sollte, war bewaffnet
Im Zuge der weiteren Ermittlungen fanden die Polizisten auf dem Handy Hinweise auf den 30-Jährigen sowie dessen Aufenthaltsort im Hamburger Stadtteil Heimfeld. Da eine Abschiebungsverfügung der Ausländerbehörde gegen den Albaner vorlag, suchte die Polizei am Montag die bekannt gewordene Heimfelder Adresse auf und nahmen den Verdächtigen beim Verlassen der Wohnung vorläufig fest.
Der Albaner leistete heftige Gegenwehr. Im Hosenbund des Mannes steckte ein geladener scharfer Revolver. Die Polizei konnte den Mann überwältigen, ohne dass jemand verletzt wurde. Anschließende Ermittlungen ergaben, dass der Albaner die Schusswaffe bei einem Wohnungseinbruch Anfang März in Hamburg-Wilstorf gestohlen hatte.
Die Polizei durchsuchte die Wohnung und fand weiteres Diebesgut
Die Ermittler des LKA 19/„Castle“ erwirkten über die Staatsanwaltschaft Hamburg einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung, in der der Tatverdächtige sich vermutlich aufgehalten hatte. Bei dessen Vollstreckung fanden sie weitere Beweismittel. Unter anderem stellten die Beamten eine Armbanduhr sicher, die ebenfalls aus dem Einbruch in Wilstorf stammen dürfte.
Der 30-Jährige wurde einem Haftrichter zugeführt. Die Ermittlungen des Einbruchsdezernats dauern an. Insbesondere wird geprüft, ob der Festgenommenen für die Begehung weiterer Straftaten in Betracht kommt.