Hamburg. Polizei Hamburg prüft neue Hinweise auf die Raser von Horn. Mysteriöses viertes Auto, BMW-Insassen in Lebensgefahr.
Der schwere Unfall nach einem mutmaßlichen illegalen Autorennen an der Sievekingsallee in Hamburg-Horn in der Nacht zum Sonntag zieht weitere Kreise: Inzwischen wird auch gegen den Fahrer des Audi A6 ermittelt, der in die schwere Kollision mit einem 5er-BMW und einem weiteren Audi A6 verwickelt war. Das bestätigte Polizeisprecher Timo Zill auf Anfrage: "Wir haben deutliche Hinweise darauf, dass es sich um ein illegales Straßenrennen gehandelt hat". Zudem ist nun auch von einem vierten Auto am Unfallort die Rede - und die Beteiligten erwarten möglicherweise weitere Strafverfahren.
Den Angaben zufolge fuhren neben den elf Beteiligten in drei Fahrzeugen ein weiteres Auto mit vier Insassen auf der Sievekingsallee. Sie werden in den Polizeiakten als Zeugen in dem Verfahren geführt. "Alle 15 Personen sind rumänische Staatsangehörige", sagte Polizeisprecher Timo Zill. Nach Abendblatt-Informationen kommen sie teilweise sogar aus derselben Ortschaft. Einige von ihnen sind aktuell in Hamburg, andere in Rumänien gemeldet.
Hamburger LKA prüft, ob Beteiligte zu einer Einbrecherbande gehören
Das Landeskriminalamt wurde nun eingeschaltet, um die Hintergründe der Beteiligten zu prüfen. Dabei wird auch untersucht, wie die Männer in den Besitz der Fahrzeuge gelangt sind und ob es sich möglicherweise um eine Einbrecherbande gehandelt haben könnte. "Wir sind in diesem Bereich sensibilisiert", sagte Zill. Konkrete Hinweise auf weitere Straftaten gibt es bislang aber offenbar noch nicht.
Der schwere Unfall hatte sich am Sonntagmorgen gegen 1.40 Uhr ereignet. Laut Polizei fuhr ein 20 Jahre alter Mann zu dieser Zeit mit seinem Audi A6 auf der linken Spur stadteinwärts, als sich nach seinen Angaben von hinten ein 5er-BMW und ein weiterer Audi A6 mit hoher Geschwindigkeit nähern.
Der 22 Jahre alte Fahrer des BMW habe den neben ihm fahrenden Audi überholt und sei dann auf den rechten Fahrstreifen gewechselt, um nicht mit dem vorausfahrenden Audi zu kollidieren, hieß es später.
Illegales Rennen: Autoteile mehr als 100 Meter weit geschleudert
Doch das Manöver misslang. Es kam in Höhe der Hausnummer 177 zur Kollision mit dem überholten Audi. Dieser drehte sich, schleuderte gegen mindestens elf geparkte Autos und ins Heck des vorausfahrenden Audi. Auch der BMW geriet ins Schleudern und krachte auf der Mittelinsel in einen Baum. Die Insassen des BMW wurden dabei in ihrem Fahrzeug eingeklemmt.
Die Feuerwehr brauchte eine Stunde und 20 Minuten, um den Fahrer und seinen 39 Jahre alten Beifahrer aus dem Wrack zu befreien. Beide Männer wurden noch am Ort des Unfalls von Notärzten behandelt. Auch die beiden weiteren Insassen des BMW wurden verletzt, einer von ihnen schwer. Der mutmaßliche Widersacher des illegalen Autorennens hat Glück. Der 19-Jährige bleibt wie sein gleichaltriger Beifahrer unverletzt. Der Fahrer des vorderen Audi A6 wird bei dem schweren Unfall leicht verletzt.
Die Sievekingsallee glich nach der Kollision einem Trümmerfeld. Wrackteile der völlig zerstörten Unfallwagen wurden herumgeschleudert, die Unfallstelle hat laut Polizei eine Länge von 110 Metern.
Zwei Beteiligte immer noch in Lebensgefahr
Der Fahrer und Beifahrer des BMW befanden sich am Montagnachmittag weiterhin in Lebensgefahr. Ein Sachverständiger hat im Auftrag der Polizei damit begonnen, den genauen Unfallhergang zu rekonstruieren. Ein Polizist am Unfallort sagte lapidar, die Fahrzeuge müssten angesichts der Wucht der Kollision mit " 50 Stundenkilometern pro Kopf" unterwegs gewesen sein. Die genaue Geschwindigkeit der Fahrzeuge zur Unfallzeit ist noch nicht bekannt.
Die Führerscheine des 19 und des 22 Jahre alten Fahrers wurden beschlagnahmt, gegen die jungen Männer wurden Strafverfahren eingeleitet. Vor zwei Jahren hatte der Bundestag eine Gesetzesänderung beschlossen, seitdem gibt es hierfür einen eigenen Paragrafen im Strafgesetzbuch. Ein illegales Straßenrennen wird demnach mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe geahndet.
Das Strafmaß erhöht sich auf bis zu fünf Jahre Haft, „wenn die Teilnehmer der Rennen Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährden“.