Hamburg. Ein Audifahrer hat sich eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert. Acht Streifenwagen und ein Hubschrauber im Einsatz.

Mit acht Streifenwagen und einem Hubschrauber stellte die Polizei einen Flüchtigen nach einer wilden Verfolgungsjagd in Wilhelmsburg. Auch nach Abgabe eines Warnschusses fuhr der Audi-A3-Fahrer weiter und durchbrach filmreif eine Polizeisperre, erklärte die Polizei. Schließlich konnte er in Moorwerder abgedrängt und gestellt werden.

Eine Streifenwagenbesatzung des Polizeikommissariats 44 hatte den Fahrer des Audi A3 in der Wilhelmsburger Mengestraße zum Anhalten aufgefordert. Sie wollten ihn kontrollieren. Der Fahrer missachtete aber die Haltesignale und erhöhte stattdessen seine Geschwindigkeit. Dann gab er richtig Gas und wollte den Beamten wegfahren.

Auch eine Kollision hielt ihn nicht auf

Bei der anschließenden Verfolgungsjagd überfuhr der Flüchtende Gehwege und missachtete mehrere rote Ampeln. Insgesamt acht Streifenwagen wurden zur Verstärkung angefordert, der Polizeihubschrauber stieg auf. In der Straße Stillhorner Hauptdeich setzte einer der Streifenwagen zum Überholen an. Der Audifahrer kollidierte seitlich mit seinem Verfolger, ließ sich aber davon nicht aufhalten. Dann raste er mit hoher Geschwindigkeit auf einen Polizeiwagen zu, der sich als Straßensperre quer auf die Fahrbahn gestellt hatte.

Die im Wagen sitzenden Beamten verließen fluchtartig das Fahrzeug, einer der Beamten gab einen Warnschuss in die Luft ab. Der Audifahrer schaffte es trotzdem, an der Straßensperre vorbei zu kommen. In Moorwerder holten Beamte den Audi schließlich ein, drängten ihn ab und zwangen ihn zum Halten. Der 30-jährige Fahrer wurde festgenommen.

Ohne Führerschein, aber mit Betäubungsmitteln

Er hatte keinen Führerschein und stand mutmaßlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder Medikamenten. Im Fahrzeug fanden die Beamten eine Dose mit einer "rauschgiftverdächtigen Substanz". Verletzt wurde niemand. Mangels Haftgründen wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen. Trotzdem fängt der Ärger für ihn erst an.

Gegen ihn wird nun wegen des Verdachts auf Verkehrsunfallflucht, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, der versuchten gefährlichen Körperverletzung und des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt.