Hamburg. Audifahrer prallte mit einem Polizeiauto zusammen. Auch quer stehender Streifenwagen und Warnschuss konnten ihn nicht stoppen.
Ein 30 Jahre alter Autofahrer hat sich in Wilhelmsburg eine wilde Verfolgungsfahrt mit der Polizei geliefert. Selbst ein Zusammenstoß mit einem Polizeiwagen, eine Straßensperre und ein Warnschuss konnten den Mann nicht stoppen. Doch eins nach dem anderem:
Einer Streifenwagenbesatzung fiel am Dienstagvormittag auf der Mengestraße ein Audi A3 auf. Die Beamten wollten den Fahrer überprüfen und forderten ihn auf, anzuhalten. Doch der Audi-Fahrer gab Gas und flüchtete. Dabei lieferte sich der 30 Jahre alte Mann eine wilde Verfolgungsfahrt mit der Polizei. Acht Streifenwagen verfolgten den Mann, auch der Polizeihubschrauber kam zum Einsatz.
Laut einem Polizeisprecher überfuhr der Flüchtende Gehwege und missachtete mehrere rote Ampeln. "Auf dem Stillhorner Hauptdeich kollidierte der Audifahrer seitlich mit einem ihn verfolgenden Streifenwagen", sagt Polizeisprecherin Nina Kaluza. Doch auch der Zusammenstoß hinderte den Audifahrer nicht daran, seine waghalsige Flucht mit hoher Geschwindigkeit fortzusetzen.
Audi-Fahrer hat keinen Führerschein
Eine Streifenwagenbesatzung errichtete mit ihrem Auto eine Straßensperre. Als die Beamten sahen, dass der Audifahrer mit voller Geschwindigkeit auf den Peterwagen zufuhr, gab ein Polizist einen Warnschuss in die Luft ab. Doch weder dies noch der quer stehende Streifenwagen konnten den Flüchtigen stoppen. Er fuhr einfach an dem Hindernis vorbei.
Erst in Moorwerder konnten Beamten ihren Wagen vor den Audi setzen, das Auto so einkesseln und letztlich den Fahrer zum Anhalten bewegen. Kaluza: "Der Tatverdächtige war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und stand mutmaßlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder Medikamenten." In dem Audi entdeckten die Polizisten eine Substanz, bei der er sich um Drogen handeln könnte.
Polizei ermittelt wegen diverser Delikte
Gegen den Mann wird nun wegen des Verdachts der Verkehrsunfallflucht, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, der versuchten gefährlichen Körperverletzung und des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt.
Weder der 30-Jährige, noch die Beamten aus dem Streifenwagen, mit dem der Audi-Fahrer zusammengestoßen war, wurden verletzt. Weil gegen den Mann keine Haftgründe vorlagen, kam er wieder auf freien Fuß.