Hamburg. Per Haftbefehl gesuchte Täter am Flughafen festgenommen. Sie hatten sich der Grenzkontrolle unterzogen.

Sie werden per Haftbefehl gesucht, sind aber doch naiv und arglos. Drei Täter blieben am Pfingstwochenende in den Maschen der bundespolizeilichen Netze am Flughafen hängen, weil sie zu Routinekontrollen in die Schlange gestellt hatten und ihre Papiere vorzeigen wollten. Die Beamten sahen nach, fanden einen Eintrag im Fahndungscomputer und baten die Gesuchten dezent ins Nebenzimmer. Dort wurde ihnen eröffnet, dass sie eine gegen sie verhängte Geldstrafe nicht bezahlt hatten und ersatzweise ins Gefängnis müssten, wenn sie das Geld nicht bar auf den Tisch legen können. Alle drei Täter waren nicht flüssig und kamen in Haft.

Für die Bundespolizei am Flughafen Fuhlsbüttel sind derartige Schusseligkeiten ihrer kriminellen Gegenspieler Routine. "Gerade in der Reisezeit können auf diese Weise schon mal zwei bis drei Festnahmen am Tag erfolgen, weil die Gesuchten die Computereinträge nicht auf der Rechnung haben", sagte ein Polizeisprecher. Widerstand leisten sie nicht. "Mir ist bisher kein Fall von Gegenwehr oder Fluchtversucht bekannt", sagte der Sprecher.

Einer stellte sich an der falschen Schlange an

Ein 30-Jähriger war am Freitag aus Bukarest gekommen und stand wegen Trunkenheit und Fahrerflucht in der Fahndungsliste. Er war zu 60 Tagessätzen zuzüglich der Verfahrenskosten verurteilt worden. Den Bundespolizisten konnte er die geforderten 1469,42 Euro nicht zahlen. Daher musste er ersatzweise die Haftstrafe von 60 Tagen antreten. Am Sonntag fiel eine 59-Jährige auf. Sie stand wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung im Computer, war zu 180 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt worden und hatte zusätzlich 103 Euro Verfahrenskosten zu berappen. Die Gesamtsumme von 1903 Euro hatte sie nicht in der Tasche und musste folglich ihre Haftstrafe von 180 Tagen antreten.

Am Montag schließlich fasste die Polizei einen 33-Jährigen, der eigentlich gar nicht durch eine Grenzkontrolle musste. Er wollte nach Rom, stellte sich aber an der falschen Schlange an und kam deshalb in den Genuss einer polizeilichen Überprüfung. Er hatte von seiner Geldstrafe wegen unerlaubter Einreise nur 250 Euro angezahlt, dann aber von weiteren Leistungen abgesehen. 1446,67 Euro waren noch offen. Auch er konnte vor Ort nicht direkt zahlen und wurde folglich in die Untersuchungshaftanstalt eingeliefert.

Grenzkontrollen auch innerhalb der EU

Das Untersuchungsgefängnis ist der "Übergabepunkt" für die Bundespolizei. Von da aus werden die Gefassten in Haftanstalten überführt. Sie können auch wieder auf freien Fuß kommen und die Gefängnisstrafe vermeiden, wenn sie die geforderte Geldstrafe doch noch bezahlen. Warum Gesuchte so häufig in Routinekontrollen laufen, ist unklar. "Wir können darüber nur spekulieren", sagte der Polizeisprecher. In den nächsten Tagen soll es dazu eine Statistik geben.

Innerhalb Europas werden keine Grenzkontrollen vorgenommen, wenn die entsprechenden Länder in der EU und darüberhinaus Mitglied im Schengen-Raum sind. Rumänien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Irland und Großbritannien gehören nicht dazu.