Hamburg. Dem Hauptangeklagten könne die Tat nicht nachgewiesen werden, meint dessen Anwalt. Grund dafür ist die Aussage der Kronzeugin.
Im Prozess um die schwere Misshandlung eines Mongols-Rockers in Hamburg-Horn haben die Verteidiger Freisprüche oder Bewährungsstrafen für die sechs Angeklagten gefordert. Der Anwalt eines 24-Jährigen, der als Hauptangeklagter gilt, erklärte am Freitag vor dem Landgericht, eine Beteiligung seines Mandanten an der Tat am 2. Januar könne nicht nachgewiesen werden.
Die Kronzeugin der Staatsanwaltschaft sei nicht glaubwürdig. Die ursprünglich mitangeklagte 22-Jährige, gegen die das Verfahren abgetrennt wurde, habe widersprüchliche Angaben gemacht und ein Interesse daran, andere zu belasten. Darum müsse sein Mandant freigesprochen werden.
Urteil erwartet
Der Anklage zufolge hatte einer der Mittäter dem Mongol Sex mit zwei Frauen versprochen. Sie holten den 26-Jährigen mit einem Auto ab und fuhren gemeinsam in eine Gartenlaube, wo ihn die mutmaßlichen Haupttäter schwer misshandelten. Noch am Freitag sollten die Urteile verkündet werden.