Hamburg. Justiz sieht keinen Tatvorwurf gegen 18-Jährigen, der eine Frau auf St. Pauli belästigt haben soll. Hat der Fall dennoch Konsequenzen?
Einem 18-Jährigen, der in der Nacht zum Freitag einejunge Frau auf St. Pauli massiv belästigt und unter den Rock gegriffen haben soll, wird vorerst keine konkrete Straftat vorgeworfen. „Der Sachverhalt lässt sich derzeit nicht einem klar abgrenzbaren Tatvorwurf zuordnen“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Wie berichtet, sah ein Haftrichter die Voraussetzungen für das Vorliegen einer sexuellen Nötigung als nicht erfüllt an. Der 18-jährige Marokkaner wurde freigelassen.
Der Mann habe nach den bisherigen Erkenntnissen bei den Übergriffen keine Gewalt angewendet – strafrechtlich sei der Vorfall deshalb nach Auffassung des Richters eher als Beleidigung einzustufen, sagte die Sprecherin. Dabei handelt es sich wiederum um ein sogenanntes Antragsdelikt, bei dem das Opfer zu einer juristischen Verfolgung in der Regel einen Strafantrag stellen muss. Dies hat die 22-jährige Betroffene nicht getan.
In der Nacht zum Freitag hatte der 18-Jährige die Frau insgesamt fünfmal bedrängt und sich vor ihr entblößt. Dann wurde er von Polizeibeamten, die einen Übergriff gesehen hatten, vorläufig festgenommen. „Es besteht weiterhin ein Ermittlungsverfahren wegen sexueller Nötigung“, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Dabei handele es sich aber um einen Anfangsverdacht. Die 22-Jährige soll erneut als Zeugin vernommen werden, da ihre Schilderungen nicht eindeutig waren. Der 18-Jährige wird in Hamburg geduldet, die Ausländerbehörde wurde über die Ermittlungen informiert. Eine Abschiebung könnte derzeit nur mit Zustimmung der Staatsanwälte vollstreckt werden.
Der 18-Jährige hält sich seit zwei Jahren in Deutschland auf und war bereits polizeibekannt. Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dennis Gladiator, kritisierte die Entscheidung des Haftrichters als unverständlich. Der Marokkaner müsse nun schnellstmöglich ausgewiesen werden, sagte Gladiator.