Neustadt. Ein 46-Jähriger ist wegen Trunkenheit im Verkehr, Beleidigung und Körperverletzungverurteilt worden. Auch den Führerschein ist er los.

Bestimmt waren da mal intensive Gefühle, Zuneigung zumindest, Vertrautheit und vielleicht sogar Liebe. Doch jetzt ist davon nichts mehr übrig, zerrieben an Enttäuschungen und einem Schwall böser Worte. Und nun, quasi als krönender Abschluss einer unschönen Trennung, noch ein Racheakt einer von verletzten Gefühlen geleiteten Frau?

So jedenfalls stellt Konrad T. (Name geändert) das Finale einer Aus­einandersetzung mit einer ehemals guten Freundin dar, das in eine Anzeige und nun in einen Strafprozess vor dem Amtsgericht gegen ihn mündete. Der 46-Jährige habe seine Bekannte beleidigt, bedroht, verletzt und sei obendrein auch noch betrunken Auto gefahren, mit mindestens 1,33 Promille, heißt es in der Anklage gegen den Hamburger. Doch all das tut Konrad T. als bloße Fantasieprodukte seiner früheren Freundin ab. „Sie wollte mir irgendwie schaden“, behauptet der schlanke Mann mit dem Dreitagebart.

Eifrig und weitschweifig schildert der Angeklagte, wie die 29-Jährige und er sich kennengelernt haben „und uns auch persönlich nähergekommen sind“. Die gemeinsame Liebe zu Pferden habe ein sehr vertrautes Verhältnis entstehen lassen. Doch letztlich sei es ein Streit um zwei Sättel und Pferdedecken gewesen, der sie auseinandergebracht habe. Als sie einen Platz suchte, um besagte Dinge zwischenzulagern, habe er ihr seine Hilfe angeboten. Doch nach einem Streit „wurde es mir zu bunt, und ich habe die Sachen einfach draußen hingepackt. Irgendwann waren sie weg.“ Als er später zu ihr fuhr in dem Bestreben, wegen des finanziellen Schadens eine Einigung zu erzielen und sich zu versöhnen, sei es erneut zu einer Auseinandersetzung gekommen. Also sei er wutentbrannt mit dem Auto zurück in seine Wohnung gefahren.

„Da war ich aber sicher nicht betrunken. Ich hatte lediglich zwei Bier“, versichert Konrad T. energisch. Erst bei sich zu Hause habe er sich noch „vier weitere halbe Liter gegönnt und dazu noch quasi intravenös einen doppelten Schnaps. Dann hab ich mich hingesetzt, sturzbetrunkenerweise.“ Als wenig später die Polizei bei ihm klingelte, sei er „perplex und geschockt gewesen, als ich hörte, dass ich angezeigt wurde, weil ich betrunken Auto gefahren sei. Ich glaube, dass war ein Racheakt von ihr, weil ihre Sachen abhandengekommen sind.“

Seine frühere Freundin erzählt als Zeugin, sie hätten damals eigentlich ein gutes Verhältnis gehabt. Dann habe es die Auseinandersetzung wegen der Sättel gegeben. Und anstatt ihr Ersatz und eine Entschuldigung zu bieten, hagelte es offenbar Beleidigungen. „Schlampe und Drecksau“ habe er sie unter anderem beschimpft. „Dann schubste er mich gegen sein Auto wie so eine Puppe. Er ist total durchgedreht.“ Sprachnachrichten und Mitteilungen, die Konrad T. an jenem Abend auf ihrem Smartphone hinterlassen hat, hat sie gespeichert. Neben Beleidigungen und Vorwürfen, dass sie sich offenbar einem anderen Mann zugewandt habe, ist dort auch zu hören, wie er sie bedroht, in ziemlich verwaschener Sprache: „Ich mache dich fertig, das schwöre ich dir.“

Ein Polizeibeamter berichtet als Zeuge, wie er den Mann an jenem Abend aufsuchte: Er habe Alkoholgeruch festgestellt, zudem habe Konrad T. „gelallt“, erinnert sich der Polizist. Und ein Alkohol-Sachverständiger spricht von einer „deutlichen Alkoholisierung“, die aus der verwaschenen Sprache des 46-Jährigen erkennbar sei. Ein sogenannter „Nachtrunk“ sei ausgeschlossen. Nun erkennt auch der Angeklagte, dass es besser ist, reinen Tisch zu machen. Er räumt die Taten ein. „Es tut mir leid“, ergänzt er.

Das Urteil: Konrad T. muss wegen Trunkenheit im Verkehr, Beleidigung und Körperverletzung eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu 25 Euro zahlen, außerdem bleibt der Führerschein des Angeklagten, den er bereits seit acht Monaten los ist, für weitere drei Monate gesperrt. Die ursprüngliche Version, die Konrad T. vortrug, sei „sehr bemerkenswert“ angesichts dessen, was sich wirklich zugetragen habe, so der Richter. „Auch ohne Geständnis wäre man wohl zu einer Verurteilung gekommen. Es waren Taten aus „nichtigem Anlass, möglicherweise einem Eifersuchtsgeschehen geschuldet“.