Hamburg. Andy Grote und Till Steffen haben ein neues Gesetz für das Polizeirecht entworfen. Im Wesentlichen ist ein neuer Name herausgekommen.

Aus Raider wurde Twixx. Oder aus Gefahrengebieten werden Gefahrenorte. Mit einer Neufassung zur Regelung der „polizeilichen Kontrollbefugnisse an kriminalitätsbelasteten Orten“ haben Innensenator Andy Grote und Justizsenator Till Steffen in Zusammenarbeit mit Polizeipräsident Ralf-Martin Meyer ein neues Gesetz für das Polizeirecht entworfen, das das Instrument beibehalten und gleichzeitig den Anforderungen des Oberverwaltungsgerichts gerecht wird. Das hatte die bisherige Regelung nach dem Polizeirecht als unrechtmäßig und nicht verfassungskonform eingestuft.

Mehr Handlungssicherheit für Beamte

Der Entwurf hat zwei Kernpunkte. Gefahrenorte müssen klar belegbar sein. Der Begriff selbst ist dabei verwirrend. Die Rechtssprechung hat bereits geurteilt, dass auch eine ganze Ortschaft ein Gefahrenort sein kann. Prognosen allein für die Einstufung als Gefahrenort reichen nicht. Es muss konkrete Vorgänge, wie bekannte Straftaten, gegeben haben. Zudem können dort nur Personen kontrolliert werden, bei denen es Anhaltspunkte gibt, dass sie die Gefahr im Gefahrengebiet ausmachen. Dann hat die Polizei nach der neuen Regelung allerdings tiefer gehende Eingriffsrechte. In der Anwendung, so sind sich mehrere Praktiker einig, wird sich wenig ändern. Die eingesetzten Beamten werden mehr Handlungssicherheit haben und können nach der neuen Fassung auch Durchsuchungen durchführen.

Die beiden aktuell bestehenden Gefahrenzonen Reeperbahn und Hansaplatz bleiben bestehen und werden um vier Jahre verlängert. Sie sind Waffenverbotszonen. Identitätsfeststellungen sind an Gefahrenorten möglich. Ergeben sich durch das Verhalten der Personen oder durch neue, durch die Überprüfung der kontrollierten Personen gewonnen Erkenntnisse „tatsächliche Anhaltspunkte“, dass der Kontrollierte eine Gefahr darstellen kann, dürfen seine Sachen durchsucht werden.