Vier Männer sollen ihr Opfer von St. Pauli in eine Lagerhalle nach Harburg gebracht haben, um es dort einem wahren Martyrium auszusetzen. Die unglaublichen Taten sollen die Angeklagten auch noch gefilmt haben.
Hamburg. Es sollte eine Bestrafungsaktion im Drogenmilieu sein, doch was die vier Angeklagten ihrem Opfer angetan haben sollen, verdient keine andere Bezeichnung als Folter.
Ab nächsten Donnerstag müssen sich die Männer im Alter von 20 bis 29 Jahren am Hamburger Landgericht für ein wahres Martyrium verantworten. Die Anklagepunkte: Gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung, sexuelle Nötigung.
Die mutmaßlichen Täter sollen K., dessen Alter das Gericht bewusst zurückhält, im Mai des vergangenen Jahres in einem Auto von St. Pauli in eine leer stehende Lagerhalle in Harburg gefahren haben.
Schon auf dem Weg dorthin wurde K. heftig drangsaliert, unter anderem schlug und würgte Anführer D. laut Anklageschrift sein Opfer solange, bis es kurzzeitig das Bewusstsein verlor.
In der Halle, die einem der Angeklagten gehörte, gingen die Misshandlungen weiter. Unter anderem soll D. dem wehrlosen Mann mit einer Baustellenholzschaufel erst wuchtige Schläge auf die Beine und dann auf den ganzen Körper versetzt haben, bevor er ihn in den hinteren Teil der Halle schleppte. Dabei sollen neben den vier Angeklagten mindestens drei weitere Männer zugesehen haben.
Sie sahen auch mit an, wie K. mit Kabelbindern an Händen und Füßen gefesselt und mit dem angespitzten Stiel der Schaufel weiter traktiert wurde. Nach D.s mehrfacher Aufforderung filmte ein Mitangeklagter das Geschehen.
Risse im Anal- und Genitalbereich
Auch als das Opfer durch D. unter Schlägen zu sexuellen Handlungen gezwungen wurde, schaltete keiner der Anwesenden die Polizei ein. Mit Prellungen und Blutergüssen an Körper und Gesicht sowie Rissen im Anal- und Genitalbereich wurde der bewegungsunfähige K. von den Angeklagten in einem Taxi wieder nach St. Pauli gebracht. Anschließend musste K. im Krankenhaus behandelt werden.
Hintergrund der Tat ist offenbar eine milieutypische Auseinandersetzung. Demnach wollten sich die Angeklagten nach Angaben der Staatsanwaltschaft dafür rächen, dass die Polizei kurz vor der Foltertat 250 Euro Drogengeld bei dem Opfer sichergestellt hatte, das den Angeklagten gehört haben soll.
Bis auf einen Angeklagten sind alle vorbestraft, unter anderem wegen räuberischer Erpressung, Verstoß gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz, gefährlicher Körperverletzung und Nötigung.
Für den Prozess am Landgericht sind zunächst 15 Verhandlungstage angesetzt, was darauf hindeutet, dass es eine streitige Hauptverhandlung gibt und die Angeklagten kein Geständnis ablegen wollen.