Bundesgerichtshof verwirft Revisionsantrag: Damit ist das Urteil gegen den Messerstecher vom Jungfernstieg, Elias A., ist rechtskräftig.

Hamburg/Leipzig. Das Urteil von sechs Jahren Jugendstrafe gegen den Messerstecher vom Jungfernstieg, Elias A., ist rechtskräftig. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig wies einen Revisionsantrag des Täters als unbegründet zurück, ebenso wie von einem Mittäter. Der zur Tatzeit 16-jährige Elias A. hatte im Mai vergangenen Jahres im Hamburger S-Bahnhof Jungfernstieg einen ihm unbekannten 19-Jährigen ohne erkennbaren Anlass mit einem Stich in die Brust getötet. Elias A. war als Intensivtäter bereits wegen zahlreicher Straftaten bei der Polizei bekannt.

Die Tat hatte über die Grenzen Hamburgs hinaus für Entsetzen und Empörung sowie Kritik an den Behörden beim Umgang mit jugendlichen Kriminellen gesorgt. Das Urteil von sechs Jahren Jugendstrafe wegen Totschlags wurde in der Öffentlichkeit als zu milde empfunden; doch konnte das Gericht keine Tatmerkmale finden, die eine Verurteilung wegen Mordes zugelassen hätten.