Im Keller des Hamburger Polizeipräsidiums wachsen Cannabispflanzen, um den Wirkstoffgehalt zu testen. Die GAL hält das für rechtlich bedenklich.

Hamburg. Drogenanbau unter Polizeiaufsicht: Die Hamburger Polizei züchtet im Keller ihres Präsidiums Cannabispflanzen - zu Forschungszwecken. Mit dem Test wollen die Ermittler Erkenntnisse darüber bekommen, welche Sorte unter welchen Bedingungen wie viel berauschendes THC (Tetrahydrocannabinol) bildet, wie Polizeisprecher Mirko Streiber berichtet. THC ist der Hauptwirkstoff der Hanfpflanze. Die Ergebnisse sollen dabei helfen, den THC-Ertrag bei ausgehobenen Plantagen besser schätzen zu können.

Bei Hanfpflanzen gebe es starke Schwankungen beim THC-Gehalt, betont Streiber. Für die Beamten sei es daher schwierig, die Wirkstoffmenge abzuschätzen – gerade bei Jungpflanzen. Vor allem am THC-Gehalt bemisst sich laut Betäubungsmittelgesetz aber die Strafe für die Plantagen-Betreiber. „Es geht hier um größere, professionelle Plantagen mit Beleuchtung, Bewässerung und allem Drum und Dran“, sagt der Polizeisprecher, „und nicht um die Blümlein im Blumenkasten.“

Mit den Ergebnissen der Anbau-Experimente sollen polizeiliche Gutachten in Gerichtsprozessen künftig aussagekräftiger werden, kündigt Streiber an. „Das hilft ja auch der Justiz, um zu einem gerechten Urteil zu kommen.“

Die Innenexpertin der GAL-Fraktion, Antje Möller, hält den Hanfanbau der Polizei für fraglich. „Wenn solche Erkenntnisse wirklich notwendig sein sollten, scheint mir das eher eine Aufgabe für eine wissenschaftliche Einrichtung zu sein als für ein do-it-yourself-Projekt der Polizei“, sagte Möller der Tageszeitung „taz“.

Die Bremer Juristin Nicole Krumdiek kritisierte, der Ertrag hänge von sehr vielen Variablen ab. Diese Schätzungen sind mit oder ohne Experiment rechtlich mehr als fragwürdig.“

Die Experimente sollen nach Streibers Angaben etwa eineinhalb Jahre laufen. Ein Biologe der Abteilung Kriminaltechnische Untersuchung (KTU) hat bereits Mitte April 2011 im Polizeipräsidium in Hamburg-Alsterdorf mit dem Anbau begonnen. Zwei Ernten gab es schon, zwei weitere sollen folgen.

Der Anbau von Betäubungsmitteln ist gesetzlich verboten – die Polizei aber darf es, „zu dienstlichen Zwecken“, wie Streiber betont. Forschungseinrichtungen müssten sich für die Herstellung dagegen eine Ausnahmegenehmigung erteilen lassen. (dpa)

Polizei hebt Indoor-Cannabis-Plantagen aus