Schwerin. Das Amtsgericht Schwerin hat eine 22-jährige Mutter wegen Verletzung der Fürsorgepflicht zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. Sie habe zugelassen, dass ihr Lebensgefährte ihre kleine Tochter schwer misshandelte, urteilten die Richter. Das damals zweijährige Kind war im Januar 2009 bewusstlos mit Kopfverletzungen und Blutergüssen in eine Klinik eingeliefert worden. Laut Gutachter waren dem Mädchen über eine Woche hinweg die schweren Verletzungen zugefügt worden. Das Urteil ist rechtskräftig. Gegen den Lebensgefährten, der nicht leiblicher Vater des Kindes ist, soll in Kürze Anklage erhoben werden.