Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg ermittelt wegen Verdachts der Tierquälerei gegen einen Hundehalter aus Loitz (Kreis Demmin).

Loitz/Brandenburg. Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg ermittelt wegen Verdachts der Tierquälerei gegen einen Hundehalter aus Loitz (Kreis Demmin). Der Mann soll Ende 2009 veranlasst haben, dass einem jungen Hund trotz Verbots die Ohren beschnitten werden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Dies sei ein Verstoß gegen das sogenannte Kupierverbot. Unter Kupieren verstehen Tierhalter das modebedingte operative Kürzen von Ohren sowie das Amputieren von Schwänzen bei Tieren. Das Beschneiden der Ohren bei Hunden ist in Deutschland seit 1987 verboten. Darunter falle auch das Beschneiden im Ausland.

Der Fall von Loitz war bekanntgeworden, weil Anwohner den jungen Hund mit Schmerzen herumlaufen sahen und einen Tierschutzverein alarmierten. Dessen Vertreterin stellte fest, dass der Eingriff unsachgemäß erfolgt sei, der Hund auch Entzündungen und große Schmerzen gehabt habe, und schaltete die Veterinärbehörden im Kreis Demmin ein. Diese erstatteten Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Das Tier sei inzwischen von einem Tierarzt versorgt und andernorts untergebracht worden. Laut Tierschutzverein habe der Mann den Doggenwelpen beschneiden lassen und dann weiterverkaufen wollen.