Das Landgericht Göttingen sprach den 38-Jährigen schuldig, die 54 Jahre alte Inhaberin des Centers mit einer Kordel heimtückisch erdrosselt zu haben.
Göttingen. Für den Mord im Göttinger Bowling-Center muss ein früherer Hausmeister der Einrichtung lebenslang hinter Gitter. Das Landgericht Göttingen sprach den 38-Jährigen schuldig, die 54 Jahre alte Inhaberin des Centers mit einer Kordel heimtückisch erdrosselt zu haben. Gegen den Angeklagten sprechen zahlreiche Indizien, sagte der Vorsitzende Richter Dirk Amthauer. Vor allem sei DNA des 38-Jährigen am Hals des Opfers nachgewiesen worden. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, weil die Indizien nicht tragfähig seien. Der Angeklagte hat seine Schuld bis zuletzt bestritten. Das Schwurgericht sei dagegen „zu der sicheren Überzeugung“ gelangt, dass der aus Russland stammende Ex-Soldat sein Opfer in der Nacht zum 4. September 2008 ermordet hat, sagte Amthauer. Der 38-Jährige, der 2008 für einige Wochen als Techniker und Hausmeister im Bowling-Center gearbeitet hatte, sei in der Tatnacht wahrscheinlich mit einem Nachschlüssel in das Gebäude gelangt. Dort habe er seine frühere Chefin, die noch Büroarbeiten erledigte, minutenlang von hinten gedrosselt. „Die Frau hatte keine Chance“, sagte Amthauer. Sie sei arg- und wehrlos gewesen. „Es gab keine Abwehrspuren.“
Dass der zunächst rätselhafte Fall aufgeklärt werden konnte, ist der akribischen Arbeit der Polizei sowie der Kriminaltechnik und der Rechtsmedizin zu verdanken. Neben den DNA-Spuren waren auch identische Textilfasern am Opfer und an einem Hemd des Angeklagten entdeckt worden. Anders als von der Verteidigung angeführt, sei eine Übertragung der DNA und der Fasern durch andere Personen ausgeschlossen, erklärte der Vorsitzende Richter. Obwohl der 38-Jährige „ohne jeden vernünftigen Zweifel schuldig ist“, sei in 16 Verhandlungstagen „manches im Dunkeln“ geblieben, sagte Amthauer. So könne man über sein Motiv nur spekulieren. „Wir wissen nicht, warum er die höchste aller Hemmschwellen überschritten und gegen das fünfte Gebot verstoßen hat“.