Vor dem Hamburger Oberlandesgericht klagt Pomorski darauf, mit seinen Kindern bei Besuchen Polnisch sprechen zu dürfen.

Hamburg. Die Geschichte von Wojciech Pomorski hat eine lange Vorgeschichte. Ohne sie zu verstehen, ist Pomorski nicht zu verstehen. Warum er so lange so energisch auf sein Recht pocht, warum er jetzt, kurz vor der Verhandlung im Oberlandesgericht (OLG), einen reichlich flatterhaften Eindruck macht. Es geht um einiges, für Pomorski, den Kläger, und die Stadt Hamburg, die Beklagte. Es geht um ein Schmerzensgeld von 15.000 Euro, viel mehr aber um die Frage, wie Behörden und Gerichte mit binationalen Partnerschaften verfahren, die im Streit auseinander gegangen sind. Pomorski steht vor Saal 114 und tritt nervös auf der Stelle. Heute erwartet er juristische Satisfaktion für ein Unrecht, das ihn seit nunmehr sieben Jahren regelmäßig in die Gerichtssäle führt.

Im Prinzip geht es um die Folgen einer gescheiterten Ehe. Um einen Mann und eine Frau, die irgendwann – aus welchen Gründen auch immer - nicht mehr miteinander leben wollten. Im Juli 2003 packt seine Frau Tanja ihre Koffer und zieht zu ihrer Mutter nach Bergedorf. Plötzlich ist von Gewalttätigkeiten in der Ehe die Rede. Das Amtsgericht Pinneberg ordnet darauf an, Pomorski dürfe seine Kinder nur unter Aufsicht einer neutralen Person treffen. Die Ausgestaltung dieses „betreuten Umgangs“ obliegt dem Jugendamt Bergedorf.

Hier fängt sie an, die unendliche Geschichte von Pomorski, hier liegen die Wurzeln des Streits, der seit 2004 diverse Gerichte und seit einem Jahr das OLG beschäftigt. Es beginnt im November 2003 mit einem Gespräch zwischen ihm und Martin S., einem Mitarbeiter des Jugendamtes.

Pomorski besteht darauf, bei den begleiteten Treffen polnisch mit den zweisprachig aufgewachsenen Töchtern zu sprechen. Er nennt sie liebevoll „Rotznäschen“. Doch Martin S. lehnt ab – angeblich, weil qualifizierte, polnischsprachige Begleitpersonen nicht verfügbar seien. Um aber zu verhindern, dass Pomorski mit den Kindern keine Dinge bespricht, die die Mutter diskreditieren, müsse die Begleitperson verstehen, was besprochen wird. Also müsse auch er, Pomorski, Deutsch sprechen.

Pomorski - graue Haare, kantiges Gesicht, wache Augen - hat die deutsche und die polnische Staatsbürgerschaft, er hat Germanistik studiert und spricht deutsch mit leichtem Akzent. Am Revers seiner Jacke trägt er den polnischen Wappen-Adler, 2007 hat er den Verein „Polnischer Verband Eltern gegen Diskriminierung der Kinder in Deutschland“ gegründet, am Ärmel prangt der Vereins-Button. Seine Zweitgeborene heißt Iwona Polonia. „Ich liebe mein Land – und meine Töchter“, sagt Pomorski und legt Wert auf die Feststellung „kein Nationalist“ zu sein.

Als er in den 80er-Jahren nach Deutschland kam, arbeitete er als Putzkraft und Nachhilfelehrer. Pomorski hat gelernt, sich durchzubeißen und nie aufzugeben. Und deshalb beschloss er 2004, eine Hamburger Behörde juristisch niederzuringen - koste es, was es wolle.

Pomorski sagt, er habe sich damals gedemütigt gefühlt und erpresst nach dem Bescheid des Jugendamtes, regelrecht diskriminiert, als er vor die Wahl gestellt worden sei, entweder Deutsch zu sprechen oder seine Kinder gar nicht mehr zu sehen. Er storniert daraufhin die geplanten vier Treffen und wendet sich an einen Anwalt, er reicht Dienstaufsichtsbeschwerden ein und attackiert die Stadt. Doch das Jugendamt schaltet auf stur und schreibt ihm einen Brief, der ein fatales Echo auslöst. „Aus pädagogisch-fachlicher Sicht ist anzumerken, dass es im Interesse der Kinder nicht nachvollziehbar ist, dass die Zeit des begleiteten Umgangs in polnischer Sprache erfolgen soll“, heißt es da. Die Kinder würden doch in Deutschland aufwachsen.

Nun läuft der Streit völlig aus dem Ruder. Empört wendet sich Pomorski in einer Petition an das Europäische Parlament, wo sich Gila Schindler, die Abgesandte der deutschen Regierung in Brüssel, für das amtliche Vorgehen entschuldigt, das weder „richtig noch rechtens“ gewesen sei. Er schaltet auch die polnischen Medien ein. Sie machen aus Martin S., dem Beamten im Bergedorfer Jugendamt, einen „Nazi“ und aus Pomorskis Töchtern „zwangsgermanisierte“ Kinder. In Polen jazzen sie Pomorski zum mutigen Vorkämpfer gegen deutsche Willkür hoch, da steht einer auf, der sich gerade macht. Einer, der sich gegen teutonische Gleichmacherei wehrt. Ein polnischer Held.

Tatsächlich bekommt die Sache einen gefährlichen, chauvinistischen Zungenschlag und mit der Formel „Jugendamt verbietet Vater, mit seinen Kindern polnisch zu sprechen“ ein allzu griffiges Etikett. Endgültig wird sie zum Politikum, als der polnische Konsul dem Bergedorfer Bezirksamtsleiter einen Besuch abstattet und die damalige polnische Außenministerin Anna Fotyga öffentlich die deutsche „Assimilierungspolitik“ anprangert.

Im Oktober 2004 wird der begleitete Umgang auf polnisch nun doch genehmigt – doch da ist Pomorskis Ex-Frau mit den Kindern schon längst nach Wien gezogen. Nur sporadisch hat er seitdem seine Töchter gesehen, die polnische Sprache hätten sie längst verlernt, ihre polnische Identität verloren, vergessen, verdrängt, klagt Pomorski. Ein skandalöser Vorgang im vereinten Europa, schimpft er. Ein Mitarbeiter der Wiener Initiative „Familienschutz“, die sich gegen staatliche Eingriffe ins Elternrecht wehrt, unterstützt Pomorski in seinem Kampf gegen die Obrigkeit. Auch er trägt ein T-Shirt mit dem polnischen Staatsadler. „Heute geht’s drum“, sagt Pomorski, strahlt siegesgewiss und betritt beschwingt den Saal.

Man könnte fragen, warum der Getriebene den betreuten Umgang damals abbrach - obgleich er seine Kinder nach drei, vier Treffen vermutlich wieder ohne Begleitung hätte sehen dürfen. Man könnte fragen, ob das Jugendamt Bergedorf wirklich ausreichend geprüft hat, einen polnischsprachigen Pädagogen als Begleitperson zu finden. Es sind Fragen, die auch das Oberlandesgericht in der Berufsverhandlung beschäftigen.

Eine Diskriminierung der polnischen Kultur und Sprache sieht der Senat nicht, einen Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht deshalb wohl auch nicht – ein Anspruch auf die geforderten 15.000 Euro Schmerzensgeld rückt damit in weite Ferne. Mit dieser Rechtsauffassung positioniert sich das OLG ganz nah bei der Stadt Hamburg. „Das Jugendamt ist zu weit gegangen“, hält der Anwalt von Pomorski dagegen. Zu tief habe es in die Grundrechtssphäre seines Mandanten eingegriffen, zu tief auch in seine Familiensphäre.

Als der Rechtsvertreter der Stadt Hamburg spricht, hält es Pomorski nicht mehr auf dem Stuhl, er springt auf und will das Fenster aufreißen. „Schlechte Luft hier“, raunt er. Er muss sich wieder hinsetzen. „Bei mehreren hundert Sprachen, die in bilingualen Familien gesprochen werden“, sagt der städtische Anwalt, „ist es schlicht unmöglich, in Fällen wie dem von Herrn Pomorski jeweils einen qualifizierten Mitarbeiter vorzuhalten.“ Tatsächlich ist das der springende Punkt: Warum wird in einer weltoffenen Stadt wie Hamburg ein offenbar struktureller Mangel im Fürsorgesystem zum Problem eines Mannes, der darauf besteht, mit seinen Kindern in seiner Muttersprache zu kommunizieren? Zumal im deutsch-polnischen Vertrag über gute Nachbarschaft von 1991 der Schutz von in Deutschland lebenden Polen gegen Assimilierung eindeutig festgeschrieben ist.

Jetzt spricht Pomorski, darauf hat er lange gewartet. Davon, wie ihn der Rechtsstreit von seinen Töchtern, inzwischen elf und 14 Jahre alt, entfremdet und fast in den Selbstmord getrieben habe. Ein Mann spricht, der in seinem Gerechtigkeitsempfinden und seinem Nationalstolz tief verletzt ist. Es spricht die Seele, nicht die Logik der Rechtskunst. Neben dem Schmerzensgeld verlangt er auch eine schriftliche Entschuldigung.

Pomorski ist ein Getriebener, der sein Ziel mit fast dämonischer Verbissenheit verfolgt. Zur Not endet sein Weg als Märtyrer, als Opfer der Justiz. Aber nie wird dieser Mann, der zeitweise 14 Prozesse gleichzeitig geführt hat, klein beigeben.

Es sieht nicht so aus, als würde das OLG der Argumentation von Pomorski folgen wollen. Einen Beschluss wird es voraussichtlich am 1. Juli verkünden. Egal, wie es ausgeht: Er wird weiterkämpfen. Um 15.000 Euro Schmerzensgeld. Um das, was er unter Gerechtigkeit versteht. Mit seinen Kindern indes hat dieser Kampf nur noch am Rande etwas zu tun.