Hamburg. Erstmals seit Längerem geht die Zahl dieser Vierbeiner in der Stadt zurück. Dafür werden mittlerweile viele giftige Tiere gehalten.

Erstmals seit Längerem ist die Zahl der in Hamburg gehaltenen Hunde wieder leicht zurückgegangen. Am 30. Juni 2024 waren in der Hansestadt 107.387 dieser Vierbeiner registriert, Ende 2023 waren es noch 111.301. Das geht aus einer Antwort des Senats an den CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Sandro Kappe hervor, die dem Abendblatt vorliegt.

In den vergangenen Jahren hatte die Hundepopulation in Hamburg insgesamt stark zugenommen. Im Jahr 2012 waren noch lediglich etwas weniger als 60.000 Hunde in der Stadt angemeldet. Für den Fiskus lohnt sich der Anstieg der Zahlen in den vergangenen zwölf Jahren auch finanziell. Im ersten Halbjahr 2024 hat die Stadt demnach fast 2,9 Millionen Euro an Hundesteuern eingenommen. Im gesamten Jahr 2023 waren es 5,5 Millionen Euro. Zum Vergleich: Im Jahr 2014 nahm Hamburg 3,5 Millionen Euro an Hundesteuern ein, 2020 waren es gut 4,6 Millionen.

Hunde Hamburg: Zahl der Anzeigen wegen Verunreinigung durch Kot geht zurück

„Angesichts der beträchtlichen Einnahmen aus der Hundesteuer ist es an der Zeit, die erwirtschafteten Mittel gezielt für die Belange der Tiere in Hamburg einzusetzen“, sagte der CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Sandro Kappe dem Abendblatt. „Dies könnte beispielsweise in Form von verbesserten Hundewiesen, mehr Tierarztstationen oder Schulungsprogrammen für Hundehalter geschehen. Eine solche Investition würde nicht nur den Tieren, sondern auch den Bürgern zugutekommen und zur Lebensqualität in der Stadt beitragen.“

Die Zahl der Anzeigen und Bußgelder im Zusammenhang mit der Verunreinigung durch Hundekot sind laut den Senatsangaben dagegen zuletzt eher zurückgegangen. Im Jahr 2021 gab es 66 Anzeigen und 65 Ordnungswidrigkeitsverfahren, 2022 waren es acht Anzeigen und acht Bußgeldverfahren. Im vergangenen Jahr ging die Zahl der geahndeten Verstöße weiter zurück, auf vier Anzeigen und vier Bußgeldverfahren. Im laufenden Jahr gab es bis 5. Juli drei Anzeigen und Bußgeldverfahren.

Hunde Hamburg: Das sind die beliebtesten Rassen

Auch über die beliebtesten Hunderassen gibt die Senatsantwort Auskunft in einer fast 60 Seiten langen, auf alle Bezirke aufgeschlüsselten Liste. Die für Haustiere zuständige Justizbehörde hat dem Abendblatt aber dankenswerterweise auch eine aggregierte Liste zur Verfügung gestellt. Danach sind dies (Stand Juni 2024) die zehn beliebtesten Hunderassen in Hamburg:

  1. Mischling mit 14.963 Exemplaren
  2. Labrador: 10.042
  3. Jack Russell Terrier: 4030
  4. Golden Retriever: 3906
  5. Französische Bulldogge: 3598
  6. Chihuahua: 3470
  7. Dackel: 2881
  8. Australian Shepherd: 2248
  9. Yorkshireterrier: 2243
  10. Border Collie: 1850.

In Hamburg werden aber nicht nur mehr oder weniger freundliche Hunde gehalten, sondern auch zahlreiche Tiere, die unter das Hamburger Gefahrtiergesetz fallen, weil sie per se als gefährlich gelten. So werden in Rahlstedt von jemandem 60 Giftschlangen beherbergt, dazu 14 gefährliche Spinnen. Ein weiterer Rahlstedter besitzt 32 Giftschlangen, jemand in Hummelsbüttel hält 29 Giftschlangen, in Bramfeld jemand 24. Eine Person in Stellingen besitzt drei Echsen und fünf Giftschlangen, und am bescheidensten unter den registrierten Giftschlangenbesitzern ist ein weiterer Bramfelder, der sich mit einer einzigen begnügt.

Tiere Hamburg: keine Verstöße bei Giftschlangen oder Spinnen registriert

Die gute Nachricht: Es sind seit Inkrafttreten des Gesetzes laut Senat keine Fälle bekannt, in denen die Tiere Menschen verletzt haben. Die private Haltung gefährlicher Tiere bedarf in Hamburg der Genehmigung nach den Vorschriften des Hamburgischen Gefahrtiergesetzes. Zu den genehmigungspflichtigen Tieren gehören laut Senat „diverse Skorpione und Spinnenarten, Panzerechsen, Echsen, Riesen- u. Giftschlangen, Wölfe, Wolfsmischlinge und Wildhunde, Großkatzen und Pumas, Bären und verschiedene große Affenarten“.

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Die kostenpflichtige Erteilung der Genehmigung erfolgt laut Senat nach einer „Vor-Ort-Kontrolle“, weitere Kontrollen gebe es „in der Regel anlassbezogen“. In den vergangenen fünf Jahren sind dem Senat nach eigenen Angaben keine Verstöße gegen die Vorgaben des Gefahrtiergesetzes bekannt geworden,