Hamburg. Der Senat setzt auf strenge Regeln und Strafen bis zu 500.000 Euro. Was Gastgeber über Online-Portale wie Airbnb und Co. wissen müssen.
„Schöne, zentrale Unterkunft in Szeneviertel“, „Alsterjuwel“ und „zentrale Wohlfühloase“ liest man oft, wenn man sich durch die Angebote der Airbnb-Unterkünfte in Hamburg klickt. Die Online-Plattform bietet verschiedene Übernachtungsmöglichkeiten: von gemütlichen Apartments im Herzen der Stadt über Hausboote auf dem Wasser bis hin zu einem zum Campingbus umgebauten Zirkuswagen. Dafür zahlen Hamburg-Gäste laut Airbnb-Angaben im Durchschnitt 130 Euro pro Nacht.
Doch die Stadt Hamburg hat der Massenvermietung vor einigen Jahren einen Riegel vorgeschoben – um den Wohnungsmangel nicht noch weiter zu verschärfen. Wer in der Hansestadt seine Wohnung oder ein Zimmer vermieten möchte, muss sich an gewisse Regeln halten – andernfalls drohen hohe Strafen. Mieter müssen auf vieles achten, wenn sie eine Unterkunft über Online-Portale anbieten möchten. Das Geschäft mit der Weitervermietung hat sich seit der Verschärfung des Wohnraumschutzgesetzes geändert.
Ferienwohnung Hamburg: Über Airbnb & Co. vermieten immer mehr Gastgeber an Touristen
Schon seit mehr als 50 Jahren gilt in Hamburg ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum. Demnach dürfen Wohnungen nur mit Genehmigung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken genutzt werden, sagt André Stark, Sprecher der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW). „Der Wohnraumschutz stellt sicher, dass Wohnungen auch wirklich zum Wohnen genutzt werden“, sagte die zuständige Senatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) 2019 im Abendblatt. Erst wenige Monate zuvor hatte der Hamburger Senat das Wohnraumschutzgesetz verschärft.
Seit dem 1. Januar 2019 gelten nun strengere Regeln: Hamburgerinnen und Hamburger müssen bei der Stadt registriert sein, wenn sie ihre Wohnung oder ein Zimmer an Touristen vermieten möchten. Wer eine Unterkunft kurzzeitig über Airbnb anbieten möchte, braucht eine Wohnraumschutznummer. Diese Nummer muss Teil des Inserats sein und kann kostenlos auf der Website der Stadt beantragt werden. Bei der Registrierung werden die angegebenen Daten mit dem Melderegister automatisch überprüft.
Airbnb: Diese Punkte müssen Vermieter von Ferienwohnungen in Hamburg beachten
- Wohnraumschutznummer beantragen
- Die Nummer muss beim Inserat mit angegeben werden, ganz gleich auf welcher Plattform
- Wohnraum darf acht Wochen an Touristen überlassen werden
- Vermieter müssen einen Belegungskalender führen
- Genehmigung des Eigentümers muss eingeholt werden
Gastgeber dürfen außerdem ihre Räumlichkeiten nur noch für maximal acht Wochen im Jahr genehmigungsfrei als Ferienwohnung vermieten. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu einer halben Million Euro. Zudem muss ein Belegungskalender geführt werden, wenn die Wohnung vermietet wird. Schon kurz nach der Novellierung des Wohnraumschutzgesetzes zeichnete sich ein immer noch andauernder Trend ab. Zu Beginn gab es 3000 Nummern, 2020 stieg die Zahl auf 5000, im vergangenen Jahr gab es mehr als 9500 aktive Registrierungen. Insgesamt wurden in Hamburg so 12.090 Wohnraumschutznummern vergeben.
Ferienwohnungen auf Zeit in Hamburg: Vermieter müssen gefragt werden
Mieter müssen also die rechtlichen Vorgaben im Blick behalten, wenn sie ihre Räumlichkeiten inserieren. Sie benötigen dafür ebenfalls die Genehmigung des Wohnungseigentümers. Denn: „Manche Hauptmietverträge erlauben zwar eine Untervermietung, damit ist aber nicht die Untervermietung für kurze Zeit abgedeckt. Hierfür muss die Untermieterlaubnis ausdrücklich die Vermietung an Touristen umfassen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer. Wer seine Wohnung ohne Genehmigung Touristen überlasse, verstoße gegen mietvertragliche Pflichten. „In der Folge können dem Mieter eine Abmahnung und in letzter Konsequenz die fristlose Kündigung drohen.“
Die Anwälte weisen außerdem darauf hin, dass Mieter ein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer zahlen müssen, wenn die Vermietung dauerhaft mit Gewinnerzielungsabsicht erfolge. „Die Einnahmen sind grundsätzlich als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern.“ Ist der Vermieter selbst Eigentümer und nutzt die Wohnung auch selbst, könne unter Umständen Zweitwohnungssteuer anfallen, so die Rechtsanwälte.
Online-Plattformen wie Airbnb arbeiten mit der Stadt Hamburg zusammen
Und auch für die Online-Plattformen gelten neue Regeln: So mussten sie eine Möglichkeit einführen, dass Wohnraumschutznummern auf ihren Portalen angegeben werden können. Airbnb und die Stadt arbeiten dabei Hand in Hand. Der Online-Anbieter leitet Hamburger Gastgeber direkt auf die Website der Stadt Hamburg weiter, „wo sie nach Ausfüllen eines Online-Formulars in wenigen Minuten kostenlos eine Registrierungsnummer erhalten können, die sie im Anschluss in ihrem Inserat auf Airbnb eintragen“, sagt Katharina-Luise Kittler, Sprecherin von Airbnb Deutschland.
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„Nun können die in den Bezirksämtern verorteten Wohnraumschutzdienststellen die Portale sowie das Online-Registrierungssystem regelmäßig sichten und abgleichen“, so Stark. Inserate, die den gesetzlichen Vorgaben widersprechen, würden umgehend gelöscht.
Hamburg: „Wohnungen dienen wieder ihrem eigentlichen Zweck – dem Wohnen“
Vor der Gesetzesreform sei die Ermittlung entsprechender wohnraumschutzrechtlicher Verstöße nahezu unmöglich gewesen, sagt Karen Pein, Hamburgs Stadtentwicklungssenatorin. So sei nicht sofort erkennbar gewesen, wer sich hinter einem inserierten Angebot verbarg. Dieses Problem gebe es nun nicht mehr – wer hinter dem Angebot stehe und wie oft die Wohnung überlassen werde, sei den bezirklichen Wohnraumschutzdienststellen nun bekannt. „So können Verstöße gezielt geahndet werden, und die Wohnungen dienen wieder ihrem eigentlichen Zweck – dem Wohnen“, erklärte die SPD-Politikerin.
„So können Verstöße gezielt geahndet werden und die Wohnungen dienen wieder ihrem eigentlichen Zweck – dem Wohnen“
Ferienwohnung Hamburg: Schon mehr als 300.000 Euro an Bußgeldern verhängt
Und gibt es denn viele Verstöße? Einzelne Gastgeber müssen laut BSW-Sprecher Stark auf die gesetzliche Verpflichtung zum Führen eines Belegungskalenders hingewiesen werden. „In einigen Fällen sind zudem als letztes Mittel Bußgeldverfahren oder förmliche Verwaltungsverfahren nötig.“
Bis Ende 2022 wurden demnach insgesamt 196 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und 324.381 Euro an Bußgeldern verhängt, so Stark. Doch schon die Überzeugungsarbeit und die Beratungstätigkeiten der bezirklichen Wohnraumschutzdienststellen seien erfolgreich und führten zu einer Beendigung der Zweckentfremdung.