Hamburg. Der Rundfunkbeitrag wird vorläufig auf 18,36 Euro erhöht. Das sagen Carsten Brosda, NDR, Grüne und CDU zum Gerichtsurteil.
Der rot-grüne Hamburger Senat hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur vorläufigen Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro begrüßt. "Das Urteil ist eine deutliche Klatsche für all diejenigen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zum Spielball politischer Interessen gemacht haben", sagte Kultur- und Mediensenator Carsten Brosda (SPD) am Donnerstag. Das Gericht habe in aller Deutlichkeit klargestellt, "dass wir einen starken und unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk brauchen."
Das Land Sachsen-Anhalt hatte die Erhöhung des Beitrags um 86 Cent blockiert. Die Karlsruher Richter werteten dies als eine Verletzung der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit. ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten Verfassungsbeschwerden eingereicht.
Brosda: Gericht hat Bedeutung des Rundfunksystems deutlich gemacht
Das Gericht habe die grundlegende Bedeutung des Rundfunksystems "für die breite Bereitstellung unabhängiger und vielfältiger Informationen, Meinungen und Positionen" deutlich gemacht, sagte Brosda. "Dieser auch angesichts der zunehmenden Verbreitung von Fehlinformationen und manipulierenden Äußerungen ungemein wichtigen Aufgabe kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch künftig nur durch eine bedarfsgerechte und regelmäßig an die Bedürfnisse der Rundfunkanstalten angepasste Finanzierung gerecht werden."
Der Anlass der Entscheidung zeige aber auch, wie wichtig es sei, Entscheidungen über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks staatsfern zu organisieren. "Die Länder müssen medienpolitisch gemeinsam festlegen, wie der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in einer digitalen Medienwelt aussehen soll. Entscheidungen über die Höhe des Beitrags müssen von dieser Debatte klar getrennt werden."
NDR: Ohne diese Entscheidung wäre es schwierig
Auch der Norddeutsche Rundfunk begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur vorläufigen Erhöhung des Rundfunkbeitrags als „wichtiges Signal für die öffentlich-rechtliche Unabhängigkeit und Staatsferne“. NDR-Intendant Joachim Knuth sagte am Donnerstag in einer ersten Reaktion, der Beschluss bekräftige „die wachsende Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Zeiten eines immer komplexer werdenden Informationsaufkommens“.
Der NDR habe als Vier-Länder-Anstalt „besonders umfassende Ansprüche an Information und regionale Berichterstattung, denen wir auch zukünftig gerecht werden wollen. Ohne die heutige Entscheidung - und vor dem Hintergrund, dass wir bereits Kürzungen und Einschnitte in der Höhe von 300 Millionen Euro für vier Jahre vorgenommen haben – wäre das schwierig geworden.“
Grüne: Öffentlich-Rechtlichen brauchen auskömmliche Finanzierung
Farid Müller, medienpolitischer Sprecher der Grünen-Bürgerschaftsfraktion betonte, dass es sich um "einen wichtigen und wegweisenden Beschluss im Sinne der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" handele.
"Wir Grünen stehen zu den Öffentlich-Rechtlichen als Teil einer vielfältigen Medienlandschaft, weil sie unabhängigen und objektiven Journalismus in Deutschland garantieren", so der Grünen-Politiker. "Für die Erfüllung dieser Rolle brauchen sie eine auskömmliche Finanzierung und Planungssicherheit. Diese bekommen sie zunächst durch den heutigen Beschluss mit der Erhöhung des Rundfunkbeitrages bereits zum 20. Juli 2021."
CDU-Medienexperte: Karlsruher Urteil richtig
Auch Götz T. Wiese, medienpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion, ist mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zufrieden. "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland hat enorme Bedeutung für die Qualität und den Pluralismus in der journalistischen Berichterstattung – konkret für die verlässliche Versorgung der Bevölkerung mit unabhängigen, sorgfältig recherchierten und abgewogenen Informationen", sagte der CDU-Mann. "Um diesem Anspruch weiterhin gerecht werden und ihn in der täglichen Arbeit praktisch einlösen zu können, muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk in einem auskömmlichen Maße finanziert werden."
Zugleich halte er es für dringend geboten, über die Beitragsfestsetzung zu sprechen und in einer offenen Debatte nunmehr Antworten auf entscheidende Fragen zu finden. Wiese: "Welche Maßnahmen sind nötig, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen verfassungsmäßigen Auftrag langfristig gesichert erfüllen kann? An welchen Stellen ist es erforderlich, alte Zöpfe abzuschneiden, die die zukunftsfähige Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks behindern?"
Es gelte, den öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrag fortlaufend zu überprüfen. "Vielfältig, dezentral, vor Ort und damit kontinuierlich nah am Geschehen – so sollte der öffentlich-rechtliche Rundfunk in einem möglichst breiten Konsens aufgestellt werden", sagte Wiese.