Hamburg. Wer sich noch Einnahmeverluste aus der Coronazeit vom Staat zurückholen kann – und warum das Verfahren gerade Probleme macht.

Gerade für Selbstständige, aber auch für viele Arbeitnehmer haben die Einschränkungen während der Corona-Pandemie zu massiven wirtschaftlichen Einbußen geführt. Nach Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes haben viele der Betroffenen immerhin einen Anspruch auf teilweise Entschädigung ihrer Verluste durch Quarantäne oder Isolation.

Für die ersten sechs Wochen wird diese laut Bundesgesundheitsministerium in „voller Höhe des Verdienstausfalls gewährt“. Ab der siebten Woche beträgt sie noch 67 Prozent des entstandenen Verdienstausfalls, „wobei für einen vollen Monat höchstens ein Betrag von 2016 Euro gewährt wird“.

Corona Hamburg: FDP kritisiert Personallage der Behörden

Das Problem an der Sache: Die Behörden in Hamburg sind mit der Flut der Anträge offenbar völlig überlastet. Folge: Die Betroffenen warten in vielen Fällen monatelang auf die Auszahlung der zugesagten Entschädigungen. Das könnte gerade durch die Pandemie finanziell angeschlagenen Unternehmern zu schaffen machen, vermutet die FDP-Bürgerschaftsabgeordnete Anna von Treuenfels-Frowein.

Sie hat kürzlich eine Kleine Anfrage zum Bearbeitungsstau an den rot-grünen Senat gestellt. In seiner Antwort musste dieser einräumen, dass es seit Mitte 2022 in vielen Monaten mehr als 1000 Anträge gab, die unbearbeitet liegenblieben.

Größten Rückstau gab es im Dezember 2022

Den höchsten Rückstau gab es im vergangenen Dezember. Von den in diesem Monat eingegangenen Anträgen wurden 1311 noch nicht bearbeitet. Von den Januar-Anträgen sind es 1213 noch sehr hoch. Im Februar sank die Zahl auf 688, allerdings sind hier nur die bis zum 21. Februar eingegangenen Anträge einberechnet.

„Rot-Grün hält in den Behörden offenbar nicht genug Personal zur Abarbeitung der Anträge auf Corona-Entschädigung vor“, kritisiert Anna von Treuenfels-Frowein. „Im Sommer und Herbst 2021 gab es praktisch keine unbearbeiteten Fälle, bis Januar 2023 sind es weit über 1000 geworden, auch im vergangenen Februar waren es noch fast 700. Diese Säumigkeit im Umgang mit Hilfen für mehrheitlich kleine Betriebe, die häufig ohne Unterstützung vor dem Nichts stehen, ist schlicht inakzeptabel“, so die FDP-Politikerin. „Der Senat muss die Bezirksebene hier dringend unterstützen, damit der wirtschaftliche und menschliche Schaden bei den Hilfesuchenden begrenzt wird.“

Immerhin: Stadt hat bereits fast 39 Millionen Euro ausgezahlt

Nichtstun kann man der Stadt freilich auch nicht vorwerfen. Mit Stand 22. Februar 2023 wurden laut Senatsantwort bereits 36.436 Anträge genehmigt. Abgelehnt wurden 4247. „Seit Pandemiebeginn wurden 38.847.545,01 Euro an Entschädigungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz ausgezahlt“, so der Senat. Laut Gesetz gebe es ein „Antragsfrist von zwei bis zu vier Jahren nach Ende der infektionsschutzrechtlichen Maßnahme“.

Um die hohe Anzahl der Anträge zeitnah bearbeiten zu können, sei durch den Personalservice des Bezirksamtes Altona ein „Interessenbekundungsverfahren eingeleitet, in dessen Zuge Mitarbeitende anderer Fachbereiche des Bezirksamtes Altona temporär zur Unterstützung der Abteilung Entschädigung Infektionsschutz abgeordnet werden können“. Die dadurch entstehenden Kosten würden „gegenüber der zuständigen Behörde geltend gemacht“.