Hamburg. Wegen Corona: Abgeordnete durch Acrylglasscheiben getrennt. Schaffen SPD und Grüne die Deputationen ab?

Jede Wahl eines Ersten Bürgermeisters (es waren bislang ausschließlich Männer) durch die Bürgerschaft ist ein besonderer, für manche ein feierlicher Moment. Doch wenn sich, wovon auszugehen ist, Amtsinhaber Peter Tschentscher (SPD) voraussichtlich am 10. Juni zur Wahl stellen wird, dann gibt es gleich eine doppelte Premiere.

Zum ersten Mal wird der Präsident des Senats nicht im Plenarsaal gewählt werden können, weil die Reihen mit den Sitzplätzen der Abgeordneten und die Gänge dazwischen für den coronabedingten Sicherheitsabstand zu eng sind. Deswegen ist die Bürgerschaft nach Beginn dieser Legislaturperiode in den Großen Festsaal, den größten Raum des Rathauses, umgezogen und tagt hier nur mit gut der Hälfte der 123 Abgeordneten, um den nötigen Abstand zu wahren. Unter diesen Bedingungen mit reduzierter Parlamentarierzahl findet auch die Sitzung am heutigen Mittwoch statt.

Für die Bürgermeisterwahl reicht das nicht aus, denn die Hamburgische Verfassung schreibt gewissermaßen eine Vollversammlung aller Abgeordneten vor. „Die Bürgerschaft wählt die Erste Bürgermeisterin oder den Ersten Bürgermeister mit der Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitgliederzahl“, heißt es in § 34, Satz 1 der Verfassung. Die Bürgerschaftskanzlei hatte schon nach ausreichend großen Tagungsorten außerhalb des Rathauses für die 123 Abgeordneten gesucht, doch jetzt gibt es eine andere Idee – und das ist die zweite Premiere.

Abgeordnete durch Acrylglasscheiben getrennt

Damit alle 123 Frauen und Männer im Großen Festsaal untergebracht werden können und die Wahl damit im angestammten Haus stattfinden kann, werden die Abgeordneten durch Acrylglasscheiben getrennt sein. Jeweils acht Parlamentarier nehmen an einem länglichen Tisch Platz, jeder vom Nachbarn durch eine 1,90 Meter hohe, durchsichtige Trennwand abgeschottet. Dieses Verfahren, das die Teilnahme aller Abgeordneten ermöglicht, soll beibehalten werden, solange die Beschränkungen wegen des Coronavirus aufrechterhalten werden.

Voraussetzung für Tschentschers Wahl am 10. Juni ist die Einigung zwischen SPD und Grünen auf einen Koalitionsvertrag, den Ressortzuschnitt und das Personaltableau für den neuen Senat. Die Verhandlungen sind in der letzten Phase. Bevor es an das heikle Personalthema geht, sollen letzte strittige inhaltliche Punkte geklärt werden.

SPD will Parteitagsdelegierten online abstimmen lassen

Dazu zählt nach Informationen des Abendblatts die Frage, ob die Deputationen abgeschafft werden sollen. Seit dem 16. Jahrhundert gibt es diese Bürgergremien in der Verwaltung. In der Praxis hat jede Behörde eine Deputation, der ehrenamtlich tätige Bürger angehören, die von der Bürgerschaft nach dem Parteienproporz gewählt wurden. Häufig sitzen ehemalige Abgeordnete in den Deputationen. Die Grünen fordern den Verzicht auf diese Hamburgensie seit Jahren.

Die SPD, die sich in der Frage nie festgelegt hatte, will eine ersatzlose Streichung des § 56 der Verfassung („Das Volk ist zur Mitwirkung an der Verwaltung berufen. Die Mitwirkung geschieht insbesondere durch die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Verwaltungsbehörden“) nicht akzeptieren. Nach Informationen des Abendblatts ist aus SPD-Sicht die Einfügung eines Staatsziels, etwa einer bürgernahen Verwaltung und der Verpflichtung zur Transparenz, denkbar.

Wenn sich SPD und Grüne insgesamt einig werden, soll am 6. Juni ein Landesausschuss (kleiner Parteitag) der Grünen über den Vertrag abstimmen. Die SPD will parallel die Parteitagsdelegierten online abstimmen lassen – auch das ist eine Premiere.