Hamburg. Ihre Wiederwahl gilt als sicher. Streit gibt es um den Posten des Ersten Stellvertreters, der den Grünen zustünde.
Zu den wenigen Tagesordnungspunkten, die der Ablaufplan der konstituierenden Sitzung der Bürgerschaft am Mittwoch vorsieht, zählt die Wahl einer Bürgerschaftspräsidentin oder eines Präsidenten. Es spricht derzeit alles dafür, dass die „alte“ Präsidentin auch die neue sein wird: die Sozialdemokratin Carola Veit.
Das Vorschlagsrecht für den protokollarisch höchsten Posten der Stadtrepublik steht der größten Fraktion zu. Das ist nach der Bürgerschaftswahl vom 23. Februar erneut die SPD. Nach Informationen des Abendblatts hat der geschäftsführende Vorstand der SPD-Fraktion Veit bereits Ende der vergangenen Woche vorgeschlagen. Es gilt als sicher, dass die SPD-Abgeordneten auf ihrer Sitzung dem Votum folgen werden und Veit für die Wahl am Mittwoch nominieren.
Die Juristin Veit ist seit 2011 Präsidentin der Bürgerschaft. Sie gilt als engagierte Verfechterin der Rechte des Parlaments, als durchsetzungsfähig, aber auch streitbar. „Ich habe das gern gemacht und würde mich freuen, wenn ich es weitermachen kann“, sagte Veit dem Abendblatt.
Weitere Präsidiumsposten werden noch nicht besetzt
Eigentlich ist für die erste Sitzung des Landesparlaments in einer neuen Legislaturperiode auch die Wahl der weiteren Präsidiumsposten vorgesehen, aber dazu wird es am Mittwoch wohl nicht kommen. Hintergrund ist nicht zuletzt eine Auseinandersetzung darüber, welche Fraktion das Vorschlagsrecht für das Amt des Ersten Vizepräsidenten erhält.
Traditionell steht das Vorschlagsrecht der zweitgrößten Fraktion zu. Zuletzt war es die CDU, und Ex-Sozialsenator und Ex-CDU-Spitzenkandidat Dietrich Wersich war der Erste Vizepräsident. Bislang war die zweitstärkste Fraktion immer zugleich Teil der Opposition. Doch nach dieser Bürgerschaftswahl könnte das erstmals anders sein. Wenn es zu einem rot-grünen Bündnis kommt, wären die Senatsparteien SPD und Grüne jeweils stärker als die CDU, die auf Platz drei gerutscht ist.
Grüne wollen den Posten des Ersten Vizepräsidenten
Aufseiten der Grünen wird nun der Anspruch erhoben, erstmals den Posten des Ersten Vizepräsidenten zu bekleiden. Andererseits gibt es Bestrebungen aufseiten der SPD, das Vorschlagsrecht bei der CDU zu belassen. Das wäre, jedenfalls symbolisch, ein Zeichen zur Stärkung der Opposition angesichts einer Zwei-Drittel-Regierungsmehrheit, die ein rot-grünes Bündnis im Parlament hätte.
Nach Abendblatt-Informationen haben sich die Fraktionen darauf verständigt, die Wahl der weiteren Posten des Bürgerschaftspräsidiums zu vertagen. Es ist ohnehin fraglich, ob die nächste reguläre Sitzung der Bürgerschaft am 1. April in Zeiten des Coronavirus wie vorgesehen stattfinden wird.