Hamburg. André Trepoll fürchtet eine Übermacht von Rot-Grün in der Bürgerschaft. Union lehnt Zusammenarbeit mit Linkspartei und AfD ab.

„Die Opposition ist ein wesentlicher Bestandteil der parlamentarischen Demokratie“, heißt es in Artikel 24 der Hamburgischen Verfassung. „Sie hat die ständige Aufgabe, die Kritik am Regierungsprogramm im Grundsatz und im Einzelfall öffentlich zu vertreten. Sie ist die politische Alternative zur Regierungsmehrheit.“ Angesichts der sich abzeichnenden Wiederauflage der rot-grünen Koalition wachsen in eben jener Opposition jedoch die Sorgen, dieser Aufgabe überhaupt noch gerecht werden zu können. Denn SPD (54) und Grüne (33) kommen zusammen auf 87 von 123 Sitzen in der Bürgerschaft – eine Zweidrittelmehrheit, mit der sie sogar die Verfassung ändern könnten.

„Es droht eine Marginalisierung der Opposition“, fürchtet CDU-Fraktionschef André Trepoll, dessen Partei nur noch auf 11,2 Prozent kam (15 Sitze). „Für uns als CDU bedeutet das wahrscheinlich eine Opposition im doppelten Sinne, gegen die Regierung und gegen AfD und Linke. Das wird dadurch auch doppelt schwer.“

Union lehnt Zusammenarbeit mit Linkspartei und AfD ab

Da die Union eine Zusammenarbeit mit Linkspartei und AfD prinzipiell ablehnt, würde es fast unmöglich werden, gewisse Oppositions-Rechte wahrzunehmen. Beispiel Parlamentarischer Untersuchungsausschuss: Dieses „schärfste Schwert der Opposition“ kann zwar schon auf Antrag eines Viertels der Abgeordneten eingerichtet werden. Doch selbst diese 31 Stimmen können CDU, Linke (13 Sitze) und AfD (7) nur gemeinsam aufbringen – was nach Lage der Dinge ausgeschlossen ist.

Auch die Einrichtung einer Enquetekommission – in diesem Rahmen wurden zuletzt die Verbesserung der Schutzes von Kindern vor Missbrauch aufgearbeitet –, ein Aktenvorlageersuchen an den Senat oder die Anrufung des Verfassungsgerichts kann nur mit einem Fünftel der Abgeordnetenstimmen erreicht werden. Normalerweise eine relativ niedrige Hürde, doch in der kommenden Bürgerschaft, die sich am 18. März konstituiert, könnte sie sich als zu hoch für die Opposition erweisen.

SPD und Grüne zeigen Verständnis

„Dieses System stammt aus einer Zeit, als es zwei große Volksparteien und maximal eine kleine Partei gab“, sagt Trepoll. „Wir müssen uns die Frage stellen, ob diese Regeln noch zeitgemäß sind und wie man die Opposition in die Lage versetzen kann, ihrer verfassungsmäßigen Aufgabe ordentlich nachzukommen.“ Er erinnert daran, dass das Ungleichgewicht zwischen dem professionell aufgestellten Senat und den Teilzeit-Politikern in der Bürgerschaft ohnehin regelmäßig Gegenstand von Kritik ist. So wird immer mal wieder überlegt, ob dem Landesparlament, analog zum Bundestag, ein Wissenschaftlicher Dienst zur Verfügung stehen sollte, der den Abgeordneten zuarbeitet.

SPD und Grüne zeigen sich verständnisvoll: „Wir sind da gesprächsbereit“, sagte SPD-Fraktionschef Dirk Kienscherf, verwies aber darauf, dass zunächst aber die künftige Konstellation klar sein müsse. „Wenn es zu Rot-Grün kommt, werden wir auf die Opposition zugehen und über diese Punkte beraten.“