Hamburg. Verbandschef der norddeutschen Wohnungsunternehmer sieht Neubaupläne des Senats in Gefahr. Auch die Bauqualität leide.

„Der Mangel an Kapazitäten in der Bauwirtschaft behindert inzwischen massiv den Bau bezahlbarer Wohnungen.“ Gleich am Anfang seines Statements machte Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), am Donnerstag im Rathaus klar, dass er die ehrgeizigen Ziele des Senats in Sachen Wohnungsbau in akuter Gefahr sieht.

„Unsere Mitglieder erleben inzwischen, dass sie bei Ausschreibungen gar kein Angebot mehr erhalten“, sagte Breitner. Von einem echten Ausschreibungsverfahren könne inzwischen keine Rede mehr sein. Dies führe zu Preiserhöhungen, mangelnder Qualität in der Bauausführung und längeren Bauzeiten: „Einem unserer Unternehmen wurden einzelne Preispositionen über 1000 Prozent des geschätzten Wertes angeboten.“ Manche Gewerke würden inzwischen signalisieren, dass man erst in sechs oder zwölf Monaten wieder Aufträge annehmen könne. Breitner forderte einen „verstärkten Dialog mit dem Baugewerbe, um den Ursachen auf die Spur zu kommen“.

Doch nicht nur die Kapazitätsengpässe machen dem VNV, der die Interessen von 341 Wohnungsbaugenossenschafen und Gesellschaften im Norden vertritt, Sorgen.

Verbandschef kritisiert hohe Ablöseforderungen des Senats


Wiederkaufs- und Erbbaurecht:
Wie das Abendblatt berichtete, verkaufte der Senat in den 1920er-Jahren verstärkt Grundstücke mit einem sogenannten Wiederkaufsrecht: Die Stadt sollte nach etwa hundert Jahren die Möglichkeit haben, das Grundstücke zum damaligen Preis zurückzukaufen. Wer eine Immobilie auf einem solchen Grundstück besitzt, hat die Chance, durch die Zahlung einer Ablöse an die Stadt endgültig Eigentümer zu werden. Das Problem: Mit den dramatisch gestiegenen Preisen erreichen die Ablösen für große Wohnungen in Top-Lagen bis zu 500.000 Euro. Betroffen sind auch gemeinnützige Unternehmen wie die Wichern Baugesellschaft, die nun 5,23 Millionen Euro Ablöse für ihre Wohnanlage in Winterhude zahlen soll.

„Dann sind so günstige Mieten, wie die Wichern-Baugesellschaft sie bietet, nicht mehr möglich“, sagte Breitner. Seine Forderung: Die Stadt müsse berücksichtigen, dass Genossenschaften vom Boom gar nicht profitieren würden, etwa, indem sie Wohnungen verkaufen. Daher müsste man diese Ablösen reduzieren oder die betroffenen Wohnungen fördern. Die Finanzbehörde aber sagt: „Ausgangspunkt jeder Berechnung von Ablösesummen für Wiederkaufsrechte oder Kaufpreisen für Erbbaurechtsgrundstücke muss der aktuelle Bodenrichtwert sein. Das ist haushalts- und beihilferechtlich nicht anders möglich.“

Energiekosten: Die vor allem von Umweltsenator Jens Kerstan forcierte Energiewende bei der Fernwärme sieht Breitner als möglichen Kostentreiber bei den Mieten: „Die ökologische Zeche darf am Ende nicht von den Mieterinnen und Mietern bezahlt werden.“ Breitner forderte vom Senat „durchdachte Berechnungen und kein Feilschen wie auf dem Biomarkt.“