Hamburg. Bei dem AfD-Antrag geht es um mehr Transparenz beim Abstimmungsverhalten des Senates im Bundesrat.

Um einem Antrag der AfD nicht zustimmen zu müssen, haben die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen einen eigenen und in die ähnlich Richtung gehenden Antrag in der Bürgerschaft beschlossen. Und darum geht es: Die AfD hatte den Senat aufgefordert, sein Abstimmungsverhalten im Bundesrat offenzulegen. Anders als etwa Bayern oder Bremen veröffentlicht der Senat nicht, wie er in der Länderkammer votiert hat. Entscheidungen sollten „kurzfristig nach der jeweiligen Bundesratssitzung“ gegenüber „den Medien“ kommuniziert und im Internet veröffentlicht werden, hieß es im AfD-Antrag.

Der rot-grüne Gegenantrag führt allerdings aus, dass Bundesratssitzungen öffentlich seien und zahlreiche Medien darüber berichteten sowie unter anderem die Fraktionschefs der Bürgerschaft Mitteilungen über das Votum Hamburgs erhielten. Eine von der AfD kritisierte Intransparenz sei so nicht gegeben. Allerdings sollen die Ergebnisse künftig zusätzlich – wahrscheinlich im Internet – veröffentlicht werden.