Reinbek. Ab dem Schuljahr 2017/18 soll es ein Gastschulabkommen geben, das die freie Schulwahl über die Landesgrenzen ermöglichen soll.


Wer in Schleswig-Holstein wohnt und sein Kind auf ein Hamburger Gymnasium schicken will, der braucht bislang Fantasie, ein wenig kriminelle Energie oder eine Großmutter mit Wohnsitz jenseits der Grenze. Jahrelang haben die schleswig-holsteinische Landesregierung und der Hamburger Senat um jede Mark und später um jeden Euro gefeilscht, der für Landeskinder zu zahlen ist, die im dichten Siedlungsgebiet der Metropolregion beim Nachbarn zur Schule gehen. Die Folge: Der grenzüberschreitende Schulbesuch blieb die Ausnahme.

Und jetzt? Nach dem Willen von Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) und ihrem Hamburger Amtskollegen Ties Rabe (SPD) soll vom Schuljahr 2017/18 an die freie Schulwahl für die weiterführenden Schulen über die Landesgrenzen hinweg gelten. „Beide Länder stehen einem Schulbesuch im jeweils anderen Land positiv gegenüber“, sagte Ernst bei der Vorstellung des Entwurfs für ein neues Gastschulabkommen im Schloss Reinbek. „Mit der neuen Vereinbarung werden sich die Familien die weiterführende Schule faktisch aussuchen können“, sagte Rabe. Das Gastschulabkommen hat den Charakter eines Staatsvertrages, den der schleswig-holsteinische Landtag noch beschließen muss. Die Hamburgische Bürgerschaft wird über den Vertrag nur informiert, kann aber Widerspruch einlegen.

Problem ist die Unausgewogenheit

Das Problem des länderüberschreitenden Schulbesuchs liegt in der Unausgewogenheit: Offiziell besuchen derzeit 4092 Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein eine Hamburger Schule, aber nur 976 treten den umgekehrten Weg an. Der „Überhang“ von Gastschülern beträgt bei den staatlichen allgemeinbildenden Schulen 1184, bei den Berufsschulen 758 und bei den Schulen in freier Trägerschaft schließlich 1174 Jungen und Mädchen.

Als Ausgleich für diese Unwucht von 3116 Schülern im Saldo zahlt Schleswig-Holstein in diesem Jahr 13,3 Millionen Euro (2015: 13,2). Das ist Bestandteil des alten Gastschulabkommens, das bis Ende dieses Jahres gilt. Einigkeit haben Ernst und Rabe auch über die künftige Finanzierung erzielt. Der Betrag, den Schleswig-Holstein nach Hamburg überweist, soll sich jährlich um 100.000 Euro bis 13,6 Millionen Euro im Jahr 2019 erhöhen.

Dann wollen die Ministerin und der Senator überprüfen, ob der finanzielle Rahmen angesichts der Entwicklung der Schülerwanderungen noch passt. Frühestens 2019 kann das Abkommen auch gekündigt werden, falls es keine Einigung über eine Fortführung und die Finanzierung geben sollte. Es wäre übrigens nicht das erste Mal.

Erleichterung für Eltern

Unklar ist, in welchem Ausmaß die neue Freizügigkeit beiderseits der Landesgrenze genutzt werden wird. Schließlich ist auch unklar, wie hoch die derzeitige Dunkelziffer der Schüler ist, die über eine Tarnadresse im anderen Bundesland angemeldet sind. Es gibt Schätzungen, nach denen die Zahl der Gastschüler in Wahrheit dreimal so hoch ist wie die der offiziell gemeldeten. „Es werden vielleicht einige mehr hinzukommen“, sagte Rabe vorsichtig. „Die entscheidende Erleichterung ist, dass die Eltern nicht mehr diese seltsamen Anstrengungen und Verrenkungen unternehmen müssen, um die Kinder auf die Schule der Wahl zu schicken.“

Der Schulsenator kennt die Gastschulthematik aus eigener Erfahrung. Er wuchs bei Hamburg auf und machte am Gymnasium Wentorf Abitur, studierte an der Universität Hamburg und arbeitete später als Lehrer am Luisengymnasium in Bergedorf.

Die Freizügigkeit findet da ihre Grenze, wo eine Hamburger Schule am Stadtrand schon von Hamburger Schülern ausgesprochen stark angewählt wird. Für diese Fälle soll eine „Landeskinderklausel“ greifen, die Rabe und Ernst vereinbart haben. Diese Klausel soll Hamburger Schülern den Vorzug gewähren. „Es gibt fünf Gymnasien und fünf Stadtteilschulen, die aufgrund ihrer Lage für schleswig-holsteinische Schüler besonders attraktiv sind“, sagte Rabe. Aber nur die Julius-Leber-Stadtteilschule in Schnelsen habe schon jetzt so hohe Anmeldezahlen, dass die Landeskinderklausel greifen dürfte.

Zusammenarbeit soll gestärkt werden

Grundsätzlich gehen Ernst und Rabe davon aus, dass die Schulwechsel über die Landesgrenzen hinweg am Ende von Klasse vier und vor Eintritt in die Oberstufe am Ende von Klasse zehn stattfinden werden. Es sollen aber auch in anderen Klassenstufen Wechsel möglich sein. Nach Angaben von Ernst bleibt es bei den beruflichen Schulen bei dem Prinzip, dass die Schule dem Ort der betrieblichen Ausbildung folgt. „Das bedeutet, dass aufgrund der längeren Wege bei uns zum Teil eine Fahrzeit von 75 Minuten entstehen kann“, erläuterte Ernst. Liegt die passende Hamburger Berufsschule günstiger, soll sie genutzt werden. Im anderen Fall bleibt es bei Schleswig-Holstein. Für die rund 150 Förderschüler, die im jeweils anderen Bundesland unterrichtet werden, soll sich nichts ändern.

Ernst betonte, dass Hamburg und Schleswig-Holstein auch in anderen politischen Bereichen enger zusammenarbeiten wollen. Dies habe man bereits bei den Themen Hafenschlick und Flüchtlingsunterbringung beweisen. „Wie bei dem neuen Gastschulabkommen auch soll die Landesgrenze weiter an Bedeutung verlieren“, sagte die Ministerin. „Das ist ein Riesenschritt nach vorn. Es gibt ein neues inneres Verhältnis zwischen den beiden Landesregierungen, das von guter Nachbarschaft geprägt ist“, sagte Rabe. Das funktioniere nur bei wechselseitigem Vertrauen.

Das Verhältnis zwischen Bürgermeister Olaf Scholz und dem schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Torsten Albig (beide SPD) gilt als gut. Es gibt auch eine persönliche Dimension: Britta Ernst und Scholz sind verheiratet. Ernst gehörte von 1997 bis 2011 der Bürgerschaft an und war viele Jahre lang schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion – ein Job, den auch Ties Rabe vor seinem Wechsel in den Senat innehatte.