Auf Stimmzetteln zur Hamburger Bürgerschaftswahl sind Listen fehlerhaft, Namen der Kandidaten unleserlich. Die Druckerei liefert nun neue Exemplare. Schon jetzt gibt es 50.000 Briefwähler.

Hamburg. Die Spaßpolitiker der „Partei“ rund um den Künstler Heinz Strunk wittern schon einen kleinen Skandal. Auf der Facebook-Seite zeigen sie ein Foto eines Stimmzettels für die Bürgerschaftswahl Mitte Februar. Zwei Landeslisten sind darauf abgebildet: Die Alternative für Deutschland (AfD) und eben „Die Partei“. Die Namen der AfD-Kandidaten sind zu lesen, aber die Druckerfarbe ist verschmiert, der Stimmzettel für die Briefwahl ist verzerrt. Die Namen der „Partei“ sind dagegen glasklar zu lesen. „Zufall oder subtiler Fingerzeig?“, fragen die Dadaisten-Politiker der „Partei“ belustigt im Internet. Schließlich sieht sich die AfD immer wieder dem Vorwurf ausgesetzt, sie sei eine Protestpartei und betreibe Rechtspopulismus.

Wie viele Stimmzettel fehlerhaft gedruckt sind, ist unklar. Und dennoch musste die Behörde von Landeswahlleiter Willi Beiß handeln. 60.000 Wahlzettel werden nun nachgedruckt. Zuvor hatten Stichproben ergeben, dass bei einigen der insgesamt 1,3 Millionen Stimmzettel die Namen der Kandidaten verschmiert sind. Aus den rund 6500 Kartons mit Unterlagen für die Bürgerschaftswahl seien jeweils ein bis zwei Stimmzettel geprüft und die Kartons aussortiert worden, sagt der stellvertretende Landeswahlleiter Oliver Rudolf auf Nachfrage dem Abendblatt. Sollte ein Briefwähler einen verschmierten Zettel erhalten haben, werde ihm von der Wahldienststelle ein neuer Stimmzettel zugesendet.

Bereits bei den Wahlen zur Bürgerschaft 2011 und zu den Bezirksversammlungen 2014 arbeitete die Behörde mit einer Druckerei in Schwerte zusammen. Bisher ohne Beanstandungen, wie es heißt. Nun aber ergaben Stichproben in etwa 50.000 Wahlzetteln, dass viele Exemplare fehlerhaft gedruckt wurden. Bisher hat sich nach Angaben der Behörde jedoch erst ein Wähler beschwert. Bis zum kommenden Wochenende verschickt die Stadt die Wahlunterlagen. Wer sie bis dahin nicht erhalten habe, solle sich möglichst bald bei der Wahldienststelle im Stadtteil melden. Auf der Internetseite www.hamburg.de/briefwahl finden Sie mehr Informationen über die Briefwahl.

Wie mache ich die Briefwahl?

Seit Mitte Januar verschickt die Stadt die Wahlunterlagen. Noch immer kann jeder Wahlberechtigte die Briefwahl beantragen – per Post oder im Internet. Nach dem Antrag dauert es vier bis sieben Werktage, bis die Unterlagen zur Briefwahl ankommen. Zudem kann jeder Wahlberechtigte die Stimmzettel für die Briefwahl auch persönlich in der Wahldienststelle beantragen und dort auch gleich wählen. In den nun verschickten allgemeinen Wahlunterlagen liegt auch ein Merkblatt zur Briefwahl bei. Bis zu Beginn dieser Woche hat die Behörde gut 50.000 Unterlagen zur Briefwahl verschickt.

Bis wann kann ich Briefwahl beantragen?

Jeder Bürger hat die Chance, noch bis zwei Tage vor der Wahl am 15. Februar die Unterlagen zur Briefwahl zu beantragen, also bis zum 13. Februar. Wer erkrankt, kann sogar noch am Tag der Wahl per Brief abstimmen. Bis 15 Uhr müssen die Stimmzettel beantragt werden, bis 18 Uhr müssen die Wahlunterlagen dann in der Wahldienststelle eingegangen sein.

Wie viele Stimmzettel erhalte ich?

Bei der Briefwahl sind die Unterlagen identisch wie bei der Stimmangabe an der Urne. Für die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft erhalten alle stimmberechtigten Bürger zwei Stimmzettel, einen gelben für die Listen der Kandidierenden für ganz Hamburg – das sind die Landeslisten. Zudem enthalten die Unterlagen einen roten Stimmzettel für die Listen der Kandidierenden im jeweiligen Wahlkreis – das sind die Wahlkreislisten.

Wie viele Stimmen hat jeder Wahlberechtigte?

Zehn Stimmen. Jeder Wähler kann fünf Kreuze auf dem gelben Stimmzettel mit den Landeslisten machen und weitere fünf Stimmen auf dem roten Stimmzettel mit den Wahlkreislisten abgeben. Alle Stimmen werden ungültig, sobald ein Wähler mehr als fünf Kreuze pro Wahlzettel setzt. Mit der Wahlentscheidung bestimmen die Wähler nicht nur über die Mehrheitsverhältnisse in der Bürgerschaft – sie bestimmen auch die Reihenfolge der Kandidaten, die die jeweilige Partei oder Wählervereinigung in die Bürgerschaft schickt.