Bei dem Versprechen von der SPD, jedes Jahr 2000 Sozialwohnungen zu errichten, sieht es schlecht aus. 1324 geförderte Wohnungen wurden 2013 übergeben. In diesem Jahr sollen es 1900 werden.
Wilhelmsburg. Jeweils 6000 neue Wohnungen pro Jahr hatte SPD-Spitzenkandidat Olaf Scholz 2009 im Wahlkampf versprochen. Im vergangenen Jahr wurde diese Marke mit dem Bau von 6407 Wohnungen erreicht. Auch 2014 sieht es gut aus. Bei dem Versprechen, jedes Jahr 2000 Sozialwohnungen zu errichten, sieht es hingegen schlechter aus. 1324 geförderte Wohnungen wurden 2013 übergeben. In diesem Jahr sollen es 1900 werden.
Über diese Zahl ist nun eine Debatte entstanden. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Hans-Detlef Roock wird von 789 Fertigstellungen bis 20. Oktober 2014 gesprochen. Roock äußert daher Zweifel daran, dass der SPD-geführte Senat sein selbst gestecktes Ziel in Sachen sozialer Wohnungsbau in diesem Jahr erreicht.
Die Stadtentwicklungsbehörde verweist darauf, dass Sozialwohnungen häufig erst zum Jahresende fertig werden. Er glaubt jedoch, dass der Bau von 2000 geförderten Wohnungen allein nicht reicht, die Lage auf dem Hamburger Wohnungsmarkt zu entspannen. Er schlägt eine „dritte Förderstufe“ vor, damit auch Normalverdiener bezahlbaren Wohnraum finden. Eine frei finanzierte Wohnung müsse schon wegen der Baukosten für zwölf Euro pro Quadratmeter vermietet werden. „Wer kann das schon bezahlen?“, fragt Roock.
Wer hat Anspruch auf eine geförderte Wohnung
Wohnungsunternehmen haben wiederholt auf die stark gestiegenen Baukosten verwiesen. Selbst bei staatlicher Förderung werde es schwieriger, Wohnungen zu niedrigen Mieten anzubieten. Anspruch auf eine geförderte Wohnung im ersten Förderweg hat ein Einpersonenhaushalt, wenn sein Jahreseinkommen nicht über 23.200 Euro liegt. Bei einem Zweipersonenhaushalt erhöht die Grenze sich auf 34.300 Euro. Die Miete darf 6,10 Euro pro Quadratmeter nicht übersteigen.
Bei einer im zweiten Förderweg errichteten Wohnung liegt die Anfangsmiete bei 8,20 Euro. Hier darf das Jahreseinkommen eines Einpersonenhaushalts 28.300 Euro nicht übersteigen. Bei einem Zweipersonenhaushalt liegt die Grenze bei 41.100 Euro. Das Problem besteht darin, dass die meisten Sozialwohnungen über den ersten Förderweg errichtet werden. 2013 waren das 1840.
Dem standen 166 Wohnungen gegenüber, die über den zweiten Förderweg errichtet werden sollen. „Die Lücke zwischen einer geförderten und einer frei finanzierten Wohnung ist einfach zu groß“, sagt Roock. „Ein dritter Förderweg, der Mieten zwischen acht und zehn Euro pro Quadratmeter ermöglicht, wäre die richtige Lösung.“ Die Baubehörde sieht das anders. „Ein dritter Förderweg ginge ins Leere, da Haushalte mit mittleren Einkommen ausreichend durch den zweiten Förderweg berücksichtigt werden können“, sagte ein Behördensprecher.