Senat will mit Gesetzesneufassung erreichen, dass Krankenhäuser sich künftig spezialisieren
Hamburg. Wenn 2015 der neue Krankenhausplan für die folgenden drei Jahre aufgestellt wird, dann soll nach dem Willen des Senats auch erstmals die Qualität der Behandlung eine Rolle spielen. Nur diejenigen Betreiber, die nachweisen, dass sie nicht wie bisher nur ausreichend Betten anbieten, sondern darüber hinaus auch einen festgelegten Standard garantieren, können dann noch ihre Leistungen über eine gesetzliche Krankenkasse abrechnen. Da laut Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) etwa 90 Prozent der Bevölkerung bei einer der gesetzlichen Krankenkassen versichert sind, wird eine sichere Behandlung der Patienten künftig die „Existenzgrundlage“ der Betreiber sein.
Bereits heute gebe es laut Prüfer-Storcks Unterschiede bei der Qualität zwischen den Krankenhäusern. Ein Kriterium, welches über die Aufnahme in den Krankenhausplan entscheiden könnte, wäre etwa die Rate von Komplikationen nach Operationen. Ein Beispiel: Kommt es in einem Krankenhaus nach Hüftoperationen bei weniger als drei Prozent der Patienten zu Infektionen, dann wird dies als gute Qualität gewertet. Überschreitet ein Krankenhaus diese Rate, dann wird es für diesen Bereich nicht in den Krankenhausplan aufgenommen. Damit kann dieses Krankenhaus Hüftoperationen künftig nicht mehr über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
In letzter Konsequenz heißt das, dass dieses Krankenhaus dann auch keine entsprechenden OPs mehr durchführt. Die Idee: Dieses Krankenhaus hat womöglich Stärken in der Gefäßchirurgie und kann sich nun auf diesem Gebiet spezialisieren. „Nicht alle Krankenhäuser sollen künftig alles machen“, so Prüfer-Storcks. Zu den Mindestanforderungen, die künftig gelten sollen, gehört auch die Krankenhausstruktur.
So müssen die Einrichtungen sicherstellen, dass zu jeder Tages- und Nachtzeit, Patienten aufgenommen werden können. Krankenhäuser müssen ausreichend Ärzte und Pfleger haben und diese auch regelmäßig fortbilden. Außerdem müssen sie Qualitätsbeauftragte berufen. Daneben soll es auch weitere Änderungen geben. So sollen Kinder grundsätzlich in Kinderkliniken behandelt werden.
Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren können in Erwachsenenabteilungen behandelt werden, wenn das Personal qualifiziert ist und eine altersangemessene Betreuung sichergestellt ist. Außerdem soll die schon für Kinder in Kliniken vorgesehene Mitaufnahme einer Begleitperson auch für Menschen mit Behinderung möglich sein.