Hamburg. Die elektronische Fußfessel kommt in Hamburg seltener zum Einsatz, als von der Staatsanwaltschaft gewünscht. „Die Staatsanwaltschaft hat seit 2011 zwölf Anträge gestellt, aber die Gerichte haben das Tragen der Fußfessel nur in fünf Fällen angeordnet“, sagte Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) vor dem Justizausschuss der Bürgerschaft. Warum die Gerichte zögerlicher sind, konnte die Senatorin nicht beantworten. Bei Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (so die offizielle Bezeichnung) für entlassene Strafgefangene war der Senat sogar von 20 Fällen pro Jahr ausgegangen.

Anlass der Befragung war der Fall von Andreas B., der seit September 2013 in 94 Fällen gegen die Auflagen zum Tragen der Fußfessel verstoßen hatte. Unter anderem lud der Alkoholiker, der 2006 am Rande des WM-Fanfestes ein Mädchen vergewaltigt hatte, das Gerät nicht auf und war so stundenlang nicht zu orten. Erst im Mai wurde er in eine Entgiftungsklinik eingewiesen.

Die Justizbehörde verteidigte erneut den Einsatz der Fußfessel bei Andreas B. „Es wäre nicht zur einstweiligen Unterbringung in der Klinik gekommen, wenn er nicht die Fußfessel getragen hätte. Dann wäre B. vom Radar staatlicher Stellen verschwunden“, sagte Strafvollzugsamts-Leiter Holger Schatz. Schiedek bekräftigte ihre Absicht, sich im Bund dafür einzusetzen, dass Fußfessel-Träger leichter in Haft genommen werden können, falls sie mehrmals – wie Andreas B. – gegen die Auflagen verstoßen haben.