Ein Mieter aus der Eppendorfer Hegestraße hatte wegen der Bezeichnung der Bezirksversammlungen in Wahlbroschüren als „Parlamente vor Ort“ geklagt. Bürgerschafts-Präsidentin Veit verteidigt Sprachregelung.
Hamburg. Die Bürgerschaft darf in einer Informationsbroschüre zu den Wahlen am 25. Mai die Bezirksversammlungen als „Parlamente vor Ort“ bezeichnen. Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf einstweilige Anordnung eines Verbots als vermutlich „unzulässig, in jedem Fall aber unbegründet“ zurückgewiesen.
Geklagt hatte Götz von Grone von der Mietergruppe Hayn-/Hegestraße in Eppendorf, der die Bezeichnung „Parlament“ für die Gremien, die formal Verwaltungsausschüsse sind, als Wählertäuschung und Einschränkung der Wahlfreiheit ansieht.
Das Verwaltungsgericht weist den Bezirksversammlungen nun „parlamentsähnliche Züge“ zu, im Übrigen seien die Worte „Parlament vor Ort“ in Anführungszeichen gesetzt worden und dienten somit der Veranschaulichung. „Solch eine Kampagne braucht klare Botschaften, und das hat uns das Verwaltungsgericht bestätigt“, sagte Bürgerschafts-Präsidentin Carola Veit (SPD).