Datenschutzbeauftragter: Zahl der Eingaben vervierfacht. Senat ist zufrieden. Die Handelskammer steht dem Gesetz grundsätzlich allerdings skeptisch gegenüber.
Hamburg. Das seit Oktober 2012 geltende Transparenzgesetz entwickelt sich zu einem Erfolgsmodell. „Die Zahl der Eingaben bei uns, die die Herausgabe von Informationen anmahnen, hat sich im Vergleich zum Vorjahr vervierfacht“, sagte der Hamburger Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar. Auch im Senat wertet man es als Erfolg, dass sich immer mehr Bürger Einblick in die städtischen Akten verschaffen. Nach Auskunft der Justizbehörde haben die Hamburger in den ersten zehn Monaten seit Einführung des Gesetzes 260 Anfragen an die „Kernverwaltung“, also an Behörden und Ämter gestellt. Hinzu kämen 550 Anfragen an den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung. Nicht enthalten sind Anträge an die sogenannte „mittelbare Staatsverwaltung“ (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen öffentlichen Rechts) und die öffentlichen Unternehmen.
Allerdings gibt es an dieser Stelle nach wie vor Streit über die Auslegung des Gesetzes. Denn während der Senat der Ansicht ist, die „mittelbare Staatsverwaltung“, zu der Universitäten sowie Handels- und Handwerkskammer zählen, sei nicht verpflichtet, von sich aus Daten zu veröffentlichen, sehen das die Initiatoren des Transparenzgesetzes um die Initiative „Mehr Demokratie“ anders. Sie verlangen auch von diesen Institutionen, dass sie alle wesentlichen Informationen in das Informationsregister einspeisen, das im Herbst 2014 online gehen soll.
Die Handelskammer steht dem Gesetz grundsätzlich skeptisch gegenüber. „Die Veröffentlichungspflicht führt dazu, dass die Beamten immer mehr Angst bekommen, etwas falsch zu machen“, sagt ihr Hauptgeschäftsführer Hans-Jörg Schmidt-Trenz. Das verursache einen „Stillstand in der Verwaltung“, der einer dynamischen Wirtschaftsentwicklung entgegen stehe. Zugleich sei er skeptisch, dass es Hamburg gelinge, ein so umfassendes EDV-Projekt wie die Einrichtung des Informationsregisters bis zum Herbst 2014 problemlos umzusetzen, so Schmidt-Trenz. Die Kammer selbst will ihre Akten nicht im Online-Register veröffentlichen.
Die FDP forderte die Kammer zu mehr Offenheit auf. Man erwarte auch von der „mittelbaren Staatsverwaltung“ Orientierung an einem Veröffentlichungsgebot. „Wenn hier nicht bald Klarheit herrscht, sehen wir gesetzgeberischen Nachbesserungsbedarf.“ Das gelte auch für die „immer noch nicht vorliegende Kostenschätzung und eine schlüssige Gebührenordnung“. Diesen Punkt kritisiert auch die CDU. Ihr Verfassungspolitiker André Trepoll sagt: „Ein Transparenzgesetz ohne Transparenz bei den Kosten kann nicht funktionieren.“ Der Vorsitzende des Justiz- und Datenschutzausschusses, Farid Müller (Grüne), moniert: „Noch liegt uns Abgeordnete nicht mal eine Kostenschätzung vor. Da ist es absurd, dass schon jetzt eine eigene Gebührenordnung vorliegt, die detailliert festlegt, was die Hamburger für Auskünfte von der Verwaltung zahlen sollen.“