Anjes Tjarks (Grüne) fordert das schon lange. Stadt will Courtage jetzt neu regeln. Mieter und Käufer sollen entlastet werden.
Hamburg. Saftige Maklerkosten für Wohnungssuchende gehören in Hamburg womöglich bald der Vergangenheit an. Denn nach mehr als einem Jahr hat sich die SPD-Regierung offenbar für eine gezielte Entlastung von Mietern und Käufern entschieden. Demnach will die Stadt Anfang 2013 mit einem Gesetzentwurf eine Bundesratsinitiative starten, in der Maklerkosten künftig nach dem "Bestellerprinzip" geregelt werden. Heißt: Wer einen Makler beauftragt, soll ihn auch bezahlen. Das geht aus der Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage des wirtschaftspolitischen Sprechers der Grünen, Anjes Tjarks, hervor.
Dazu der Grünen-Bürgerschaftsabgeordnete: "Das Bestellerprinzip ist simpel, verständlich und vernünftig - gerade vor dem Hintergrund ständig steigender Wohn- und Mietkosten." Erst am Donnerstag hatte das Hamburger Abendblatt berichtet, dass in keinem anderen Bundesland die Mietpreise stärker anziehen als in Hamburg. Insofern sei es gut, dass der Senat nach einem Jahr auf die Grünen-Linie eingeschwenkt sei. Gleichzeitig, so Tjarks, sei es "zeitraubend und peinlich" gewesen, wie die SPD "mit viel Bohei halb gare Lösungen propagiert" habe.
Wie umfassend der neue Gesetzentwurf die Übernahme der Maklerkosten reformieren soll, ist indes noch unklar. Zumal auch Bundesgesetze geändert werden müssten. Bisher zahlen in Hamburg meistens die Mieter oder Käufer die Dienstleistung des Maklers - unabhängig davon, wer Auftraggeber ist. Marktübliche Vergütungen sind dabei maximal zwei Nettokaltmieten (bei Vermietungen) oder rund sechs Prozent des Kaufpreises (bei Verkäufen). Künftig sollen die Kosten entweder zwischen Mieter und Vermieter geteilt oder komplett von Verkäufer oder Vermieter gezahlt werden. "Wir fordern dabei die 100-prozentige Kostenübernahme vom Auftraggeber", sagt Grünen-Fraktionssprecher Jan Dube. Das "Fifty-Fifty-Prinzip" komme erst einmal nicht infrage.
In der zuständigen Stadtentwicklungsbehörde hält man sich zu den Details bedeckt. Sprecher Frank Krippner ließ sich lediglich zu der Aussage hinreißen: "Wir prüfen derzeit, wie das Bestellerprinzip umgesetzt werden kann." In der Senatsantwort wird man allerdings deutlicher: "Die Stadtentwicklungsbehörde wird die Einführung eines echten Bestellerprinzips in der Weise vorschlagen, dass der jeweilige Auftraggeber die Maklercourtage zu tragen hat und eine Überwälzung einer vom Vermieter geschuldeten Courtage auf den Mieter ausgeschlossen ist."
Für Jörg Hamann, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, geht der angekündigte Gesetzentwurf nicht nur zu weit, er sei auch schleppend vorangetrieben worden: "Ich frage mich, warum man dafür so lange braucht", sagt er.
Überdies hält der Christdemokrat auch eine Teilung der Maklerkosten zwischen Mieter und Vermieter für vertretbar. "Das wäre ein fairer Ausgleich. Schließlich erbringt der Makler auch eine Leistung für den Mieter."
Dieser Ansicht ist auch Peter-Georg Wagner, Regionalsprecher Nord des Immobilienverbandes Deutschland, dem 700 Hamburger Makler angehören: "Eine Provisionsteilung halten wir für möglich." Allerdings müsse bundesweit die unterschiedliche Marktlage beachtet werden.
Nicht überall sei der Markt so angespannt wie in Hamburg. Generell wehre sich der Verband nicht gegen das Bestellerprinzip, es beiße sich nur aktuell mit der Rechtslage.
Dagegen befürworte der Verband den ebenfalls von den Grünen geforderten Befähigungsnachweis für Makler, um windigen Anbietern das Handwerk zu legen. Allerdings, so die Senatsantwort, wäre ein zwingender Sachkundenachweis ein Eingriff in die Berufsfreiheit und werde deshalb nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen.