Senat will gegen illegale Vermietung strenger vorgehen. Mietervereine jubeln, Grundeigentümerverband ist skeptisch
Hamburg. Wer sich im Internet auf die Suche nach einer hübschen Ferienwohnung in Hamburg macht, der wird rasch fündig. An der Außenalster, in Eimsbüttel oder in der Neustadt: Das Angebot ist groß, und die Preise sind erschwinglich. Ab 50 Euro pro Nacht sind Hamburg-Urlauber dabei.
Viele Anbieter werben damit, besonders zentral gelegen zu sein. So auch diese Wohnung: Jugendstil, Blick auf den Michel, komplett saniert, 37 Quadratmeter, 70 Euro die Nacht. Auf Nachfrage wird deutlich, dass es die einzige Ferienwohnung in einem gewöhnlichen Hamburger Wohnhaus ist. Und außergewöhnlich beliebt: Das nächste freie Wochenende kann erst Ende August wieder gebucht werden.
Ähnlich begehrt dürfte das Angebot der Ferienwohnung am Heußweg mitten in Eimsbüttel sein. Drei Zimmer, 61 Quadratmeter, kleiner Garten. Zwischen 69 und 89 Euro müssen Interessenten für die Nacht bezahlen. Im Vergleich mit den Hotelpreisen in der Hansestadt ist das durchaus eine lohnende Alternative.
Gerade jetzt in den Sommermonaten ist Hamburg ein begehrtes Reiseziel. Da kommen preiswerte Ferienwohnungen gerade recht. Doch was hier - sozusagen auf dem kleinen Dienstweg zwischen Gastgeber und Gast abgesprochen wird - ist genau genommen Missbrauch einer Wohnung. "Wir sprechen von einer nicht ordnungsgemäßen Nutzung einer Wohnung", sagt Marc Meyer, Jurist beim Mieterverein Mieter helfen Mietern.
Sein Verein hat im Internet bis zu 2000 Hamburger Wohnungen entdeckt, die als Feriendomizil feilgeboten werden. Oft laufe der Kontakt über E-Mail. Und was für den Urlauber wie ein günstiger Preis erscheint, ermöglicht dem Wohnungsbesitzer bei guter Vermarktung einen erheblichen Gewinn. Mehr als doppelt so viel als bei einer normalen Vermietung sei drin, so schätzen Insider.
Das alles wäre eigentlich kein Problem, wenn der Druck auf Hamburgs Wohnungsmarkt nicht so hoch wäre, beteuert Meyer. In der Tat ist es in Hamburg seit einigen Jahren schwierig, in angesagten Stadtteilen - möglichst nah am Stadtzentrum und an der Alster gelegen - eine preisgünstige Wohnung mieten zu können. Mieterinitiativen sprechen von Wohnungsnot, während Immobilienmakler darauf verweisen, dass es genügend Stadtviertel mit preisgünstigen Mietwohnungen gebe.
Der SPD-Senat plant jetzt, das sogenannte Wohnraumschutzgesetz zu verschärfen. Hauseigentümer sollen von diesem Herbst an verpflichtet werden, den Bezirksämtern leer stehende Wohnungen zu melden. Außerdem müssen sie dann eine Wohnung zwischenvermieten, wenn sie planen, diese in ein oder zwei Jahren umzubauen oder zu sanieren. Auch Vermietern von "Ferienwohnungen" wird es dann an den Kragen gehen: durch erweiterte Auskunftspflichten.
Heinrich Stüven, Vorsitzender des Grundeigentümerverbands, hält von dem Senatsplan nichts. Er erkenne zwar das Ziel an, die Spekulation mit Wohnungen zu unterbinden, sagt er. Aber angesichts der aktuellen Marktlage und der hohen Mietpreise lohne derzeit der Leerstand einer Wohnung kaum. Stüven fürchtet vielmehr, dass Kosten einer ausreichenden Kontrolle, die bei den Behörden entstünden, "in keiner Relation zum Ertrag stehen werden".
Marc Meyer vom Verein Mieter helfen Mietern sieht das natürlich anders. Er glaubt, dass eine gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht leer stehender Wohnungen und der Zwang zur Zwischenvermietung sehr wohl helfen würden, Leerstand zu verhindern. Es gehe in erster Linie darum, vorhandene Wohnungen auf dem Markt anzubieten, sagt Meyer. "Von den leer stehenden Wohnungen könnten kurzfristig bis zu 300 auf den Markt kommen." Das löse zwar nicht das Wohnungsproblem. "Aber es entspannt wenigstens ein bisschen die Lage."
Probleme, die sich aus einer Zwischenvermietung ergeben könnten, hält Meyer für lösbar. Sicher könne es in Ausnahmefällen am Ende der Zwischenvermietung zu Konflikten kommen, weil ein Mieter nicht ausziehen wolle. "Das aber lässt sich vertraglich vereinbaren." Meyer glaubt, dass Mieter, die eine Zwischenlösung akzeptierten, sich langfristig auf den Auszug vorbereiteten. "Etwas ganz anderes ist es doch, wenn der Mietvertrag unvorbereitet von einem Tag auf den anderen gekündigt wird."
Meyer und Stüven sind sich darin einig, dass in den Bezirksämtern zu wenig Personal vorhanden ist, die Einhaltung des Wohnraumschutzgesetzes durchzusetzen. Meyer glaubt, dass die Behörden auf die Mitarbeit, sprich Anzeigen, von Mietern angewiesen sind, um den Leerstand einer Wohnung überhaupt erst feststellen zu können.
Vermieter ließen sich eine Menge Tricks einfallen, damit von außen nicht zu erkennen sei, dass eine Wohnung oder ein Haus über längere Zeit unbewohnt ist, sagt Meyer. "Da werden fiktive Klingelschilder angebracht, Plastikblumen in die Fenster gestellt oder durch eine Zeitschaltuhr am Abend das Licht in unterschiedlichen Zimmern ein- und ausgeschaltet."
Den Vorwurf, sein Verband fördere die Denunziation, weist Meyer zurück. Es gehe nicht darum, unschuldige Hauseigentümer "mit Dreck zu beschmeißen", sagt der Jurist. Er bezeichnet es jedoch als ein "gemeinschaftsschädliches Verhalten", wenn die einen Menschen Wohnungen über Monate hinaus leer stehen ließen, während andere Menschen händeringend nach einer Unterkunft suchten. "Ich würde daher nicht von Denunziation, sondern von Hilfeleistung für die staatlichen Behörden sprechen."
Meyer macht deutlich, dass es seinem Verein nicht darum gehe, die legale Untervermietung von Wohnungen zu bekämpfen. "Wer beruflich ins Ausland geht, soll nach wie vor seine Wohnung untervermieten können." Auch die Untervermietung eines Zimmers in der Wohnung sei kein Problem. "Da bleibt die Nutzung der Wohnung ja erhalten."
Für das Problem, bei dem Wohnungen seit Jahren zur Ausübung eines Gewerbes genutzt würden, sieht Meyer kurzfristig allerdings keine Lösung. "Das betrifft oftmals Rechtsanwälte, Steuerberater oder Ärzte, die in Jugendstilhäusern inmitten von Wohngebieten ihrem Geschäft nachgehen." Oftmals seien diese Büros noch vor dem Erlass des Wohnraumschutzgesetzes eingerichtet worden. "Heute genießen sie eine Art Bestandsschutz."