Nach dem vorläufigen amtlichen Teilergebnis von Sonntagabend sackte die Wahlbeteiligung in Hamburg auf den historischen Tiefstand von 57 Prozent.
Hamburg. Für die Hamburger lief am Sonntag ein Wahl-Marathon. Erstmals konnten sie zehn Stimmen für die Bürgerschaft vergeben – so viel wie bei keiner anderen Landtagswahl. Da auch die Kommunalvertretungen – in Hamburg Bezirksversammlungen genannt – nach diesem Prozedere zur Wahl standen, konnten die Wähler insgesamt 20 Kreuze auf den vier Stimmheften setzen. Nach dem Prinzip „Panaschieren und Kumulieren“ konnten sie ihre Stimmen verteilen oder aber gehäuft nur einer Partei oder einem Kandidaten geben.
Nach dem vorläufigen amtlichen Teilergebnis von Sonntagabend sackte die Wahlbeteiligung auf den historischen Tiefstand von 57 Prozent – nach den auch schon mageren 63,5 Prozent von 2008. „Das Ergebnis kann sich noch ändern. Wir werden aber sicherlich darunter liegen“, betonte am Montag Hamburgs Wahlamtsleiter Asmus Rösler. Experten machen unter anderem das komplizierte Wahlrecht dafür verantwortlich. Asmus tat dies als Spekulation ab.
Zwar stieg die Zahl ungültiger Landeslisten-Wahlzettel nach dem vorläufigen Ergebnis auf fast 24.000 und damit 3,4 Prozent. 2008 machte die Ungültig-Zahl mit rund 7700 nur 1 Prozent aus. Jedoch ließen sich die Ergebnisse nicht vergleichen, da nach unterschiedlichen Systemen gewählt wurde, sagte Landeswahlleiter Willi Beiß. 2008 konnte eine Zweitstimme abgegeben werden, 2011 waren es indes fünf.
Hamburgs Wahlrecht war nach einem Volksentscheid und jahrelangem Streit zunächst im Juli 2007 geändert worden. Fortan gab es eine Stimme für die Landesliste und fünf für die Direktkandidaten. Nach einem weiteren Volksbegehren einigten sich Politiker und Bürger 2009 auf das bestehende Prozedere, um dem Wähler mehr Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Parlamenten zu geben.
Das Wahlrecht erschwerte den Wahlforschern erheblich die Arbeit. Statt wie üblich bis 18.30 Uhr lagen erste Hochrechnungen erst eine Stunde später vor. Am Wahlabend lag so zunächst nur das vorläufige amtliche Ergebnis der Zweitstimmen vor. Das Erststimmen-Resultat sollte am Montagabend folgen, die finale personelle Zusammensetzung der Bürgerschaft einen Tag später. Ausschlaggebend für die Verteilung der 121 Bürgerschaftssitze ist die Zweitstimme (Landesliste). Mit ihr werden die Verhältnisse der Parteien im Rathaus bestimmt. Mit der Erststimme entscheiden die Wähler, welche Kandidaten aus den 17 Wahlkreisen im Landesparlament vertreten sind. Über diese Liste werden 71 Plätze direkt vergeben. Die restlichen 50 Sitze werden dann prozentual nach den Ergebnissen der Parteien über die Landesliste ermittelt. (dpa)