Mit dem Ersatz-Mittel Diamorphin werden in der Hansestadt derzeit bereits etwa 50 schwer kranke Drogenabhängige behandelt.

Hamburg. Die Behandlung Schwerstabhängiger mit künstlichem Heroin wird in Hamburg künftig von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Eine entsprechende Vereinbarung haben die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) geschlossen.

Mit dem Mittel Diamorphin werden in Hamburg derzeit bereits etwa 50 schwer kranke Drogensüchtige behandelt, erläuterte Günter Ploß vom Landesverband der Ersatzkassen. Mit herkömmlichen Methoden wie der Gabe von Methadon seien sie nicht mehr therapierbar. Ploß rechnet damit, dass künftig insgesamt etwa 70 bis 80 Drogenkranke in Hamburg Diamorphin erhalten können, nachdem die Behandlung als Regelleistung im Leistungskatalog der Kassen aufgenommen ist.

Das künstliche Heroin darf nur in speziellen Einrichtungen nach strengen Kriterien verabreicht werden: Betroffene müssen seit mindestens fünf Jahren opiatabhängig sein, mindestens zwei erfolglose Therapien hinter sich haben und mindestens 23 Jahre alt sein. In Hamburg darf Diamorphin nur die Ambulanz Altona der Abteilung für Abhängigkeitserkrankungen der Asklepios Klinik Nord verabreichen. Außerdem sollen die Betroffenen mehr als sechs Monate lang psychosozial betreut werden, damit sie einen Weg zurück in den normalen Alltag finden.

Das Bundesgesetz, das die staatliche Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige erlaubt, war im Juli 2009 in Kraft getreten. Ziel ist es, die Zahl der Drogentoten in Deutschland zu verringern. Vor dem Beschluss der Hamburger Verbände hatte der Gemeinsame Bundesausschuss die Behandlung mit Diamorphin geprüft und dabei auch die Erfahrungen mit den Modellversuchen in Hamburg und anderen deutschen Städten ausgewertet.