Ein Vergleich vor dem Oberverwaltungsgericht regelt wasserrechtliche Erlaubnis
Moorburg. Der Streit zwischen dem Energiekonzern Vattenfall und der Hamburger Umweltbehörde um die wasserrechtliche Erlaubnis für das Kohlekraftwerk Moorburg ist beigelegt. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg protokollierte am Freitag einen abschließenden Vergleich zwischen den Parteien. Vattenfall hatte gegen die wasserrechtlichen Auflagen geklagt, weil der Konzern sie für zu streng hält. Inzwischen hat das Unternehmen aber den Bau eines sogenannten Hybridkühlturms beantragt und die Umweltbehörde daraufhin die wasserrechtliche Erlaubnis modifiziert. Der öffentliche Erörterungstermin zum Bau des Kühlturms beginnt am Montag im CCH.
Handelskammer-Präses Frank Horch bezeichnete die Einigung als "Sieg der Vernunft für die Energieversorgung im Norden". Er begrüße es außerordentlich, dass es gelungen sei, gemeinsam eine Lösung zu finden, die einen "wirtschaftlichen Betrieb des Kraftwerks" erlaube und gleichzeitig "größtmöglichen Schutz von Umwelt und Elbe" gewährleiste.
Die Umweltbehörde hatte 2008 bei der Genehmigung zum Schutz der Elbe so strenge Auflagen erlassen, dass das Kraftwerk an rund 250 Tagen nur mit gedrosselter Leistung hätte betrieben werden können. Für das Unternehmen, das rund 2,6 Milliarden Euro in das Kraftwerk investiert, war dies unannehmbar.
Einen möglichen Verkauf des noch im Bau befindlichen Kraftwerks wollte Sprecher Ivo Banek weder dementieren noch bestätigen. Im Zuge der Wahlen in Schweden an diesem Wochenende soll es Überlegungen geben, den Staatskonzern grundlegend umzustrukturieren und sich künftig auf regenerative Energien zu konzentrieren.