Die Vorlage des Rundfunkrats ist umstritten. Sie sieht vor, dass ARD und ZDF nur sendebegleitende Angebote ins Internet stellen dürfen.
In der Debatte um die Grenzen des Online-Portals der "Tagesschau" hat sich Ole von Beust zu Wort gemeldet. Dem Fachblatt "W&V" ließ er durch eine Sprecherin ausrichten, eine Beschlussvorlage des NDR-Rundfunkrats, nach der "Tagesschau.de" sehr weit gehende Freiheiten im Netz eingeräumt werden sollen, verstoße seiner Ansicht nach "nicht gegen den Rundfunkstaatsvertrag".
Zu der Vorlage müssen sich in einem nächsten Schritt die Rundfunkräte der übrigen ARD-Anstalten äußern. Deren Stellungnahmen fließen dann in den endgültigen Beschluss des NDR-Rundfunkrats zu "Tagesschau. de" ein, der bis zum 31. August vorliegen muss. Abgesegnet wird die Entscheidung des Gremiums letztlich durch die Rechtsaufsicht des NDR, die bis Ende des Jahres beim Hamburgs Erstem Bürgermeister liegt.
Dass sich Beust bereits vor Abschluss des Verfahrens äußert, gilt als ungewöhnlich. Die Vorlage des NDR-Rundfunkrats ist äußerst umstritten. Der novellierte Rundfunkstaatsvertrag sieht vor, dass ARD und ZDF nur sendebegleitende Angebote ins Internet stellen dürfen. Länger als sieben Tage sollen sie nicht im Netz stehen. Diese Auflagen gelten nach dem Willen des NDR-Rundfunkrats für "Tagesschau.de" aber nicht. Da das Gremium das gebührenfinanzierte "Tagesschau"-Portal als "multimediales Angebot" versteht, das keinen Sendungsbezug haben muss, könnte es hier auch Angebote geben, die aus Texten bestehen.
Dagegen laufen vor allem Zeitungs- und Zeitschriftenverlage Sturm, die mit ihren Internetportalen Geld verdienen müssen. So hat der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger seine Mitglieder aufgefordert, den NDR zu verklagen, weil die Vorlage des Rundfunkrats gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoße.