Buxtehude. Motorsport-Weltverband will von 2020 an nur noch E-Motoren als Antrieb zulassen. Vertrag mit dem ACN läuft 2019 aus.

Der Automobilclub Niederelbe (ACN) hatte in diesem Jahr so einiges durchzustehen. Diskussionen um die Ausweitung der Renntage auf dem Estering, und daraus resultierend juristische Auseinandersetzungen über die Gültigkeit der ursprünglichen Betriebsgenehmigung bestimmten die ersten Monaten dieses Jahres. Zumindest vorläufig war Ruhe eingekehrt beim ACN und seinem Vorsitzenden Andreas Steffen. Die Rallycross-Läufe zur deutschen und belgischen Meisterschaft Mitte Juni wurden gewohnt souverän über die Bühne gebracht. Aktuell laufen die Vorbereitungen für den Weltmeisterschaftslauf am Sonnabend und Sonntag, 13. und 14. Oktober.

Nun kommt das nächste Problem auf Steffen und seine umtriebigen Mitstreiter zu. Denn die Zukunft des Weltmeisterschaftslaufs auf dem Estering, der seit einigen Jahren die Rallycross-Fans zu tausenden in die Region strömen lässt, ist weitestgehend ungeklärt. Der Automobil-Weltverband FIA hat zu Beginn dieses Jahres entschieden, von der Saison 2020 an nur noch Elektromotoren als Antrieb für die Rennfahrzeuge in der Rallycross-Weltmeisterschaft zuzulassen. Somit sind die gewohnten Verbrennungsmotoren bei Audi, Volkswagen, Ford, Volvo und all den anderen Herstellern Geschichte, die Konzerne müssen eine grundlegende Umstellung vornehmen.

Rallycross-Weltmeisterschaft am 13. und 14. Oktober in Buxtehude

Zumindest der WM-Lauf am 13. und 14. Oktober 2018 wird nach aktuellem Stand in Buxtehude stattfinden. Im offiziellen FIA-Kalender ist der Estering als elfter von zwölf WM-Läufen notiert. Da der Automobilclub Niederelbe als Betreiber des Esterings mit der FIA einen Vertrag bis einschließlich 2019 geschlossen hat, sei auch der WM-Lauf im kommenden Jahr nicht gefährdet. „Was wir danach machen, ist noch nicht geklärt. Man muss sehen, was passiert“, lässt Andreas Steffen die Zukunft offen.

Im Frühjahr bestätigte die FIA, die Rallycross-WM künftig ausschließlich mit Elektroautos austragen zu wollen. Ein partnerschaftliches Nebeneinander zweier Rennserien, wie zum Beispiel bei der Formel 1, die mit Verbrennungsmotoren fährt, und der Formel E, deren Rennwagen von Elektromotoren angetrieben werden, solle es im Rallycross nicht geben, so die Meinung der FIA. Die für alle Teams einheitlichen Batterien stammen wie in der Formel E vom Hersteller Williams, nur bestimmte Teile des Autos dürfen individuell gestaltet werden. „Das Ziel der Elektro-Rallycross-WM ist es, die Entwicklung elektrischer Technologien zu erlauben und zu zeigen, dass Elektroautos genauso viel Spaß machen und auch kraftvoll sind wie Verbrennungsmotoren“, erklärt die FIA ihren Schritt zur Reform.

Leistung der Elektroautos soll stark wie bei Verbrennungsmotoren sein

Ob den bisher pro WM-Wochenende etwa 10.000 Motorsportfans am Buxtehuder Estering die Elektromotoren genauso Spaß machen, ist dagegen völlig unklar. „Klar ist, dass das Event auch von dem Lärm und Geruch lebt, den die Autos verursachen“, sagt Andreas Steffen. Ein Lärm, der mit der Einführung von Elektromotoren endgültig der Vergangenheit angehören würde.

Zwar sei für die Batterien geplant, die Leistung pro Achse auf mindestens 250 Kilowatt festzuschreiben. Dies würde bedeuten, dass die elektrisch betriebenen Rallycrosswagen eine Leistung von mindestens 680 PS hätten und ihren Vorgängern mit Verbrennungsmotor in Sachen Beschleunigung und Geschwindigkeit um nichts nachstünden. Ob die fast lautlosen Motoren die Zuschauer ebenfalls in ihren Bann ziehen werden, ist jedoch fraglich. Eine Abschaffung des Weltmeisterschaftrennens würde auch für die Stadt Buxtehude erhebliche finanzielle Einbußen bedeuten. An einem WRX-Wochenende im Oktober lassen die Zuschauer rund eine Million Euro in der Region.

Klage des BUND gegen Erweiterung der Betriebsgenehmigung anhängig

Im Vorfeld der Motorsportsaison 2018 hatte es bereits anderweitige Probleme gegeben, die geplanten Rallycross-Veranstaltungen auf dem Estering stattfinden zu lassen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) klagte gegen eine vom ACN beantragte Erweiterung der Betriebsgenehmigung. Im Zuge der Klage stellte das Verwaltungsgericht Stade auch die Betriebsgenehmigung aus dem Jahre 2011 in Frage. Begründet sei dies in erster Linie dadurch, dass Naturschutzverbände wie der BUND in das ursprüngliche Verfahren nicht eingebunden worden seien. Ein endgültiges Urteil steht noch aus, momentan befindet sich der ACN als Abhängiger im Rechtsstreit zwischen Kreisverwaltung und BUND. Andreas Steffen warnt: „Ganz Niedersachsen würde ein Riesenevent verlieren.“