Harburg/Neuland. Hamburg wirbt mit Betrieb als Sportanlage. So ist sie auch eingetragen. Doch nun gilt sie plötzlich als Freizeitbetrieb. Mit Folgen.
Ist eine Hamburger Anlage, auf der Menschen Sport betreiben, eine Freizeiteinrichtung oder eine Sportanlage? Üblicherweise müsste sich kaum jemand über solche Feinheiten Gedanken machen. Üblich ist in Pandemiezeiten jedoch nichts. Wie dieses Beispiel zeigt.
Für die Wasserski- und Wakeboard-Anlage auf dem Neuländer Baggersee ist Frage entscheidend: Als Sportanlage dürfte sie unter strengen Auflagen öffnen. Als Freizeiteinrichtung bleibt sie gemäß der Hamburger SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung geschlossen. Das Bezirksamt Harburg ordnet die Anlage als Freizeiteinrichtung ein.
Hamburg bewirbt den Wasserskilift als Sportanlage
Betreiber Siegfried Weckler ist sauer: Erstens wird sein Wasserskilift von der Freien und Hansestadt Hamburg in der Öffentlichkeit als Sportanlage beworben und ist sowohl im Handelsregister als auch im Bebauungsplan als solche eingetragen; zweitens hat er ein Öffnungskonzept vorgelegt, das einen reduzierten Betrieb vorsieht, der die Schnupper- und Gelegenheitsfahrer, die sonst hier gerne willkommen sind, erst einmal ausschließt; und drittens darf die Konkurrenz von Ostholstein bis Ostfriesland ihre Anlagen öffnen und die Hamburger Wakeboarder zu sich locken.
So testete ein Redakteur den Sport:
„Darunter sind auch Betriebe mit Campingplatz und Hüpfburgen neben der Wasserskianlage“, sagt Weckler, „wenn das als Freizeitanlage eingestuft wird, kann ich es nachvollziehen. Aber bei mir finden regelmäßig Landesmeisterschaften und ab und zu auch höherklassige Wettkämpfe statt. Hier haben eine ganze Handvoll international erfolgreicher Athleten ihren Trainingsschwerpunkt!“
Hochkarätige Sportler mit internationalen Titeln
Dazu zählen der mehrfache Wakeboard-Weltmeister Miles Töller von der Sportfördergruppe der Bundeswehr, die mehrfachen Europameister Mirko Langholz und Andreas Böttcher sowie der langjährige Weltranglisten-Erste Rene Konrad, der mittlerweile zum Trainerstab in Neuland gehört. Nicht alle Sportler, die nach Neuland kommen, sind solche Kaliber, doch immerhin sah Wecklers Konzept vor, dass nur erfahrene Nutzer auf die Anlage kommen, die keine Anleitung und Assistenz benötigen.
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Mehr als 15 Sportler sollten zu keinem Zeitpunkt auf der Anlage sein. Davon könnten bis zu elf gleichzeitig fahren. In der Wartezone vor dem Startbereich sind Abstandsgrenzen markiert. Ansonsten sind die Pontons weitläufig genug, dass 15 Menschen weit von einander entfernt eine Pause einlegen können. Umkleiden und Duschen bleiben geschlossen, lediglich eine Toilette wäre geöffnet.
Die Gastronomie – ohnehin ein eigenständiger Betrieb mit eigenen Wirten – bliebe geschlossen. Buchungen wollte Weckler für Zeitfenster von jeweils zwei Stunden annehmen. Gegenüber dem üblichen Betrieb mit einer Vielzahl an Besuchern ist die Reduzierung zwar drastisch, „aber es würde ausreichen, um die Anlage verlustfrei zu betreiben und vor allem den Sportbetrieb zu sichern.“
Individualsport im Freien ist bei ausreichender Abstandswahrung auch im strengen Hamburg erlaubt. Tennisspieler, Golfer, Radsportler und Leichtathleten dürfen wieder auf die Bahnen und Plätze. Weckler ärgert deshalb auch, dass Wakeboarden seitens des Bezirksamts, wie er vermutet, als Sportart nicht ernst genommen wird: „Die Auffassung des Bezirksamtes ist falsch, weil Wasserskifahren und Wakeboarden klar durch den Deutschen Olympischen Sportbund als Individualsport kategorisiert ist.“
Bezirksamt bleibt in seiner Entscheidung hart: Ablehnung
Zwar ist Wakeboarden noch nicht olympisch aber als Disziplin bei den World Games bereits ein Klassiker. Auch diese Informationen habe er dem Bezirksamt zukommen lassen und belegt, so Weckler. Dennoch blieb das Amt hart: Bei den Nutzern würde die Freizeitgestaltung im Vordergrund stehen, heißt es in der Ablehnung. „Diesen Satz kann man auf jede Sportart anwenden, wenn sie nicht von Profis betrieben wird“, sagt Weckler, „also zum Beispiel auch auf Tennis oder die Trimmgeräte im Park!“
Leicht habe sich das Bezirksamt die Ablehnung nicht gemacht sagt Pressesprecherin Sandra Kristina Stolle: „Der Umgang mit den Beschränkungen im Rahmen der Bekämpfung der Pandemie verlangt große Sorgfalt seitens der Verwaltung, und die Berücksichtigung verschiedenster Interessen zur Eindämmung des Virus und damit zum Schutz aller Bürgerinnen und Bürger“, sagt sie. „Nach sorgfältiger Abwägung ist das Bezirksamt zu dem Schluss gekommen, dass die Nutzung der Anlage vorrangig mit dem Motiv der Freizeitgestaltung erfolgt. In der Gesamtbetrachtung der aktuellen Entwicklungen, hat das Bezirksamt die Entscheidung getroffen, dass die Öffnung der Wasserskianlage nicht zulässig ist.“