Harburg. Auch zwei prominente Fabrikensembles zählen dazu. Diese sind dringend sanierungsbedürftig, Kommen Enteignungen in Frage?

Aufmerksame Zeitgenossen beobachten es schon länger, nun ist es offiziell: Das alte Fabrikensemble der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie (NYH) gehört zu den neun denkmalgeschützten Gebäuden im Bezirk Harburg, die vom Verfall bedroht sind. Das geht aus einer Antwort der Kulturbehörde auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke in der Bezirksversammlung hervor.

Fünf der gefährdeten Denkmäler gehören dem städtischen Wohnungsbauunternehmen Saga. „Nach Aussage des Eigentümers werden regelmäßig verkehrssicherungstechnische Begehungen und Sicherungsmaß­nah­men durchgeführt“, heißt es in der Stellungnahme. Drei Gebäude stehen am Moorburger Elbdeich (ein Pferdestall, eine Scheune und ein Wohnhaus), dazu jeweils eine Kate an der Hasselwerder Straße und am Nehusweg.

Denkmäler in Harburg von Verfall bedroht – auch Likörfabrik Louis Hilke

Unter den restlichen drei gefährdeten Denkmälern gibt es ein weiteres prominentes Fabrikensemble: die Likörfabrik Louis Hilke am Karnapp. Sie gehört dem Harburger Unternehmer und Binnenhafen-Investoren Arne Weber (HC Hagemann). Seit Jahren gibt es einen Konflikt zwischen dem Eigentümer und Denkmalschützern sowie Bezirkspolitikern, weil die dringend sanierungsbedürftigen Gebäude immer weiter verfallen.

„Seit Anfang 2019 bemüht sich der Verein Li.fa um den Kauf, die Sanierung und Wiederbelebung des denkmalgeschützten Ensembles. Ein bereits mündlich ausgehandelter Kaufvertrag zwischen Li.fa e.V. und Arne Weber wurde im April 2022 einseitig durch Herrn Weber aufgekündigt“, heißt es in der Anfrage der Linken. Der NYH-Komplex sei „als Spekulationsobjekt hin- und hergeschoben“ worden und befinde sich „zurzeit vermutlich im Besitz der Partners Immobilien Capital Management, welche vor allem durch dubiose Geschäftspraktiken von sich reden gemacht hat und sich in zusehender finanzieller Schieflage befindet“.

In den letzten drei Jahren wurden in Harburg keine Enteignungen durchgeführt

Die Politiker fragen deshalb, ob im Bezirk Harburg in jüngster Zeit Denkmäler gerettet wurden, in dem von einem der beiden im Denkmalschutzgesetz vorgesehenen „scharfen“ Instrumenten Gebrauch gemacht wurde, nämlich: ersatzweise im behördlichen Auftrag Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt und dem Eigentümer in Rechnung gestellt wurden oder ob sogar Gebäudeeigentümer enteignet wurden. „In den letzten drei Jahren wurden in Harburg weder Ersatz­vornahmen noch Enteignungen durchgeführt“, antwortete die Kulturbehörde.