Harburg. Verkehrsbehörde lehnt Antrag der Harburger SPD und Grünen ab, die zum Schutz der Anwohner Lkw aus dem Hafenquartier verbannen wollen

Minütlich quälen sich große Lkw durch die Straßenbaustelle am Kanalplatz. Auch Linienbusse passieren die Engstelle, die der Bau der Veloroute 10 verursacht. Auf der anderen Straßenseite, vor Segel-Raap, entsteht ein neues Sammelbecken für die Straßenentwässerung. Die Bauarbeiten und der Schwerlastverkehr belasten die Menschen in den neuen Wohnquartieren im Binnenhafen. Ein Antrag der Harburger SPD und Grünen fordert nun ein Durchfahrtsverbot für Lkw über 7,5 Tonnen durch den mittleren Binnenhafen mit den Straßen Veritaskai, Kanalplatz und Harburger Schloßstraße.

Das sei rechtlich nicht möglich, heißt es in einer Stellungnahme der Hamburger Straßenverkehrsbehörde. Die Straßen Veritaskai und Kanalplatz gehören zum Hauptverkehrsstraßennetz der Stadt, durch das die „großräumigen Verkehre“ fließen. Hauptstraßen bildeten das „Rückgrat zur zuverlässigen Abwicklung des Wirtschaftsverkehrs und des straßengebundenen ÖPNV“, erläutert die Behörde. Die als Bezirksstraße ausgewiesene Harburger Schloßstraße habe eine ähnlich wichtige Funktion.

Auffällige Unfallzahlen hat es nicht gegeben

Beschränkungen und Verbote seien laut Straßenverkehrsordnung nur dort zulässig, wo „besondere Umstände dies zwingend erforderlich machen“, heißt es in der Stellungnahme. Genervte Anwohner zählen nicht dazu. Vielmehr müsse eine Gefahrenlage entstehen, „die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung (...) erheblich übersteigt“. Auffällige Unfallzahlen habe es im Hafenquartier nach Auswertung der vergangenen drei Jahre nicht gegeben. Und schließlich sei der Binnenhafen kein Wohnquartier, sondern ein Kerngebiet. „Kerngebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, Verwaltung und Kultur.“

Die Verkehrsbehörde sorgt sich vor allem um die örtlichen Betriebe. Der Straßenzug Veritaskai/Kanalplatz sei die einzige direkte Zufahrt in den Binnenhafen aus Richtung Osten, also von der A 1 und B 75. „Ein Durchfahrtsverbot für Lkw würde die im Harburger Binnenhafen und in der Blohmstraße ansässigen Betriebe erheblich benachteiligen.“

Baufällige denkmalgeschützte Fachwerkhäuser

Die nach dem bezirklichen Verkehrskonzept vorgesehene und im Antrag geforderte Verlagerung des Lkw-Verkehrs auf die nördlich der Bahnlinie verlaufenden Seevestraße und Karnapp hält die Behörde für problematisch. Schließlich stehen am Karnapp baufällige denkmalgeschützte Fachwerkhäuser. Um sie vor Vibrationen zu schützen, sei dort 2016 Tempo 30 eingerichtet worden. Zudem sei die provisorische Ampelanlage an der Einmündung der Seevestraße in die Hannoversche Straße in den Hauptverkehrszeiten schon heute überlastet.