Hamburg. Die dreifache Mutter holte Sohn und Tochter einer Freundin aus einem Flüchtlingslager nach Deutschland und wandte sich an die Polizei.
Weil eine 36-jährige Frau aus Heimfeld zwei Kinder aus Athen nach Frankfurt schleuste, wurde sie am Donnerstagvormittag vor dem Harburger Amtsgericht zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Dabei blieb der Richter knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sie hatte zehn Monate und eine zusätzliche Geldauflage gefordert. Die geständige Syrerin nutzte die Reisepässe ihrer eigenen Kinder, um die 2008 und 2013 in Damaskus geborenen Kinder einer Freundin nach Deutschland zu holen und täuschte so die Einreisebehörde in zwei Fällen. Zudem wurde ihr vorgeworfen, die Staatskasse durch die staatliche Unterbringung der unbegleiteten, minderjährigen Geflüchteten in Höhe von rund 63.000 Euro unnötig belastet zu haben.
Die beiden Kinder hatten zunächst mit ihrer Mutter in einem Zeltlager in der Nähe von Athen gelebt, der Sohn wurde später in ein Hotel verlegt und war dort offenbar sexuellen Übergriffen ausgesetzt. Er war bei seiner Einreise nach Deutschland offenbar in einer schlechten physischen Verfassung. Die Tochter war bei ihrer krebskranken Mutter im Zelt wohnen geblieben, erläuterte der Anwalt der Angeklagten vor Gericht. Die Lage der Menschen vor Ort beschrieb er in einer vorgetragenen Erklärung als katastrophal. Über ein Jahr hatten sich die Angeklagte, selbst Mutter von drei Kindern, und ihre Schulfreundin aus Damaskus über Social Media-Netzwerke ausgetauscht. Die Angeklagte war vor knapp drei Jahren selbst nach Deutschland geflüchtet. Nach neun Monaten kam das Hilfeersuchen der Familie aus Athen, die dort keine Perspektive mehr sah.
Angeklagte half Sohn und Tochter einer Freundin
Gemeinsam fasste man den Plan, die Kinder mit den falschen Ausweispapieren aus den menschenunwürdigen Umständen in Athen zu holen, so Verteidiger Jean-Pierre El Sayed im Gerichtssaal. Bereits am Flughafen in Frankfurt hätte die Angeklagte die Kinder der Polizei übergeben. Sie habe sich den Konsequenzen gestellt, obwohl sie wusste, dass sie sich strafbar macht. Sie sei keine professionelle Schleuserin und habe die Flugtickets selbst bezahlt, sagte der Anwalt. Sie habe menschlich gehandelt und wollte helfen. In ihrem Schlusswort ergriff die Frau selbst das Wort und entschuldigte sich beim Richter: „Ich hoffe Sie können mir verzeihen.“
Der Strafverteidiger plädierte, am unteren Ende der Strafbemessung zu bleiben. Selbst, wenn er das ehrenhafte Motiv der Angeklagten durchaus anzuerkennen weiß, habe sie dem Staat und der Staatskasse unnötig geschadet, hieß es letztlich im Urteil des Gerichts. Es müsse die Aufgabe des Staates bleiben, den Zuzug von Migranten zu kontrollieren. Einen Denkzettel, wie durch den Staatsanwalt durch die Geldstrafe gefordert, sah das Gericht nicht als notwendig an. Die Angeklagte hätte sich bisher nichts zu Schulden kommen lassen und zeige mit ihren Bemühungen die deutsche Sprache zu erlernen und ihrer angestrebten Ausbildung zur LKW-Fahrerin, dass sie durchaus das Ziel habe sich ein neues Leben in Deutschland aufzubauen. Die Haftstrafe von sieben Monaten, ausgesetzt für eine Bewährungszeit berücksichtigt die Bemühungen und die Beweggründe der Angeklagten.