Hamburg . Fast 55.500 Euro für Straßenfertigstellung: Hermann Martens ging gegen Kostenbescheide vor. Beiträge könnten rechtswidrig sein.

Sind in Hamburg seit Jahrzehnten die Beiträge von Anliegern „endgültig fertiggestellter Straßen“ rechtswidrig zustande gekommen? Darauf deutet ein sogenannter Hinweisbeschluss des Verwaltungsgerichtes hin.

Der Fall, um den es ging: Ein 85 Jahre alter Anlieger der Großen Straße im Hamburger Stadtteil Eißendorf hatte im Dezember 2016 einen Erschließungsbescheid über 55.476,31 Euro erhalten. Dagegen klagte er, vertreten von dem Harburger Rechtsanwalt Christoph Meyer-Bohl, vor dem Verwaltungsgericht.

Teure Straßengebühren: Hoffnung für Hauseigentümer in Hamburg

Jetzt gibt es einen ersten Erfolg, der auch allen anderen Hauseigentümern in Hamburg, denen solche Anliegerbeiträge drohen, Hoffnung macht. Anwalt Meyer-Bohl: „Das Verwaltungsgericht stellt in einem Hinweisbeschluss fest, dass die Einheitssätze in Hamburg nicht nach tatsächlich bei der erstmaligen Herstellung von Erschließungsanlagen in Hamburg angefallenen Kosten berechnet wurden, sondern auf nicht näher nachvollziehbaren Modellrechnungen beruhen.

Das Bundesrecht verlangt aber, dass bei der Ermittlung von Einheitssätzen von tatsächlich angefallenen Kosten vergleichbarer Erschließungsanlagen auszugehen ist.“ Der Hinweisbeschluss ist allerdings noch kein Urteil.

Rechtswidrige Straßengebühr? Urteil wird bald erwartet

Der Anwalt hatte in seiner Klage die Berechnung der Beträge beanstandet. Sie werden nach Einheitssätzen erhoben. „Das Gericht hat sich hier sehr viel Mühe gegeben und alte Akten kommen lassen“, so Meyer-Bohl. Die reichen mehrere Jahrzehnte zurück. „Man hat 1985 zwei Straßen exemplarisch benutzt, um die Einheitssätze zu berechnen“, sagt der Anwalt. Schon das sei keine ausreichende Basis für die Einheitssätze gewesen. Anschließend habe man in der Zeit danach pro Jahr drei Prozent aufgeschlagen. „Das hat sich einfach verselbstständigt“, so Meyer-Bohl: „Nie hat das jemand hinterfragt.“ Bis jetzt.

Das Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet. Die Stadt könnte in Revision gehen. Wird die Entscheidung rechtskräftig, wären Bescheide, die aktuell per Widerspruch oder Klage angegriffen werden, rechtswidrig. Können auch frühere Bescheide, die bereits rechtskräftig sind, nachträglich angefochten werden? Meyer-Bohl: „Die Stadt könnte die Bescheide auf Antrag innerhalb von vier Jahren nach Rechtskraft aufheben. Dazu ist sie aber nicht verpflichtet.“

Fertigstellung der Straße: Hermann Martens soll 55.000 Euro zahlen

Von seinem Balkon hat Hermann Martens (85) einen herrlichen Blick auf die von alten Bäumen gesäumte Große Straße, die sich durch eine in der Saale-Eiszeit entstandene Schlucht schlängelt. Seit Generationen haben die Martensens diesen Blick. Seit 1886 lebt die Familie hier in Eißendorf. Die Große Straße gab es schon, lange bevor Hermann Martens geboren wurde.

In einem Dezember, fünf Tage vor Weihnachten, hatte die Behörde dem Anlieger wenig festliche Post geschickt: Die Große Straße war endgültig fertiggestellt. Von 2010 bis 2014 hatten die entsprechenden Arbeiten gedauert, die gegen den Willen der Anlieger durchgeführt worden waren. Und die sollten nun zahlen – Martens gleich 55.000 Euro.

Stadt übernimmt zehn Prozent der Kosten

Bereits 1998 hatte der Rechnungshof moniert, dass in Hamburg zahlreiche Straßen oder Straßenabschnitte nie „endgültig hergestellt“ wurden. Damit hatte die Stadt auf mehrere Millionen Euro Herstellungskosten verzichtet. Allein im Bezirk Wandsbek umfasst eine 2017 veröffentlichte Aufstellung der betroffenen Straßen eine Liste mit elf Seiten und mehreren Hundert Straßennamen. Hamburgweit sind es etwa 600 Straßen mit mehreren Tausend Anliegern, Privatleute wie Firmen.

Gefordert für die „endgültige Herstellung“ sind neben der Fahrbahn, Parkflächen, Nebenflächen, Mischflächen, Beleuchtung, Bäume und Entwässerung. In vielen Fällen kommen noch Kosten für Grundstückserwerb dazu, weil die vorhandene Fläche nicht reicht und Teile von Anliegergrundstücken „abgezwackt“ werden müssen. Abgerechnet werden kann erst, wenn alles fertig ist. Die Stadt übernimmt zehn Prozent der Kosten. Den Rest zahlen die Anlieger.

Mit einem Trick Kosten sparen

„Der erste Festsetzungsbescheid wurde an die falsche Adresse geschickt“, erinnert Martens. Erst die darauf folgende Mahnung kam richtig an. Sie enthielt gleich 554 Euro und 50 Cent Zinsen. „Das hat mich geärgert“, sagt Martens. Und nicht nur das. Im Vorwege hatte er bei einer Informationsveranstaltung auf bezirklicher Ebene den „Tipp“ bekommen, die Grundstücke zu teilen. Die Abrechnung erfolgt nach der Größe der Grundstücke, die direkt an der Straße liegen. Viele Anlieger solcher Straßen haben in diese Trickkiste gegriffen, um Kosten zu sparen.

Allerdings hat die Sache einen Haken. Martens Grundstücke waren zwar in mehrere Flurstücke aufgeteilt. Die Abrechnung erfolgt aber nach dem Grundbucheintrag. Den hatte er, mangels Wissen, nicht ändern lassen.

Der Ärger führte ihn zu Rechtsanwalt Christoph Meyer-Bohl. „Hermann Martens hatte mich Anfang 2017 mandatiert, damit ich gegen den Erschließungsbeitragsbescheid über 55.476,31 Euro vorgehe, den er für die anteiligen Kosten an der erstmaligen und endgültigen Herstellung der Großen Straße erhalten hatte“, sagt der Jurist.

Vielleicht muss das Gesetz geändert werden

Die Stadt reagierte auf den zunächst eingelegten Widerspruch mit einem „Drohschreiben“, wie es Martens nennt. Die Essenz fasst der 85-Jährige so zusammen: „Darin stand: Das bringt nix und wird teuer.“ Martens reichte Klage ein.

Mittlerweile kann es teuer werden. Allerdings für die Stadt. „Wir hatten eigentlich darauf gesetzt, dass die Große Straße als sogenannte historische Straße eingestuft wird“, so Martens. Das ist eine Straße, die schon vor der Einführung von Landesbaugesetzen an einem Ort vorhanden war. Das ist vom Tisch. Die Richter am Verwaltungsgericht haben in ihrem Hinweisbeschluss diesem Punkt wenig Beachtung geschenkt. Vielmehr geht es um die Art der Abrechnung, bei der einfach Einheitssätze herangezogen werden, um die Summen festzusetzen, die Anlieger zahlen sollen. Dies sei rechtswidrig, meinen die Richter.

Urteil hätte Auswirkungen auf Straßen in ganz Hamburg

Damit hätte das zu erwartende Urteil, sollte es rechtskräftig werden, nicht nur Auswirkungen auf Anlieger der Großen Straße, sondern auf alle Straßen, die in Hamburg „erstmalig hergestellt“ werden.

Rechtsanwalt Meyer-Bohl geht davon aus, dass die Stadt in Berufung geht. Er glaubt, dass auch dann sein Mandant „gute Karten“ habe. „In der Vergangenheit gab es diverse Entscheidungen von Verwaltungs- und Oberverwaltungs­gericht, die eine Abrechnung nach Einheitssätzen für rechtmäßig gehalten haben. Nur hatte bislang keine Kammer oder der Senat des Oberverwaltungs­gerichtes die Entstehung der Einheitssätze hinterfragt und ob diese den bundesgesetzlichen Vorgaben entsprechen würden“, so Meyer-Bohl.

Bekommt Martens recht, muss die Bürgerschaft ein neues Gesetz erlassen, damit die Stadt wieder für die „endgültige Herstellung“ von Straßen kassieren kann. Das neue Gesetz könnte auch für bereits „endgültig hergestellte“ Straßen angewandt werden, für die bereits nach dem bisherigen Gesetz Bescheide verschickt wurden. Sie würden korrigiert. Ob die Stadt das aber durchzieht, ist eine andere Frage.