Harburg. Um weiteren Verkauf zu vermeiden, sichert Hamburg sich ein Vorkaufsrecht, auch für das Areal der New-York Hamburger

Die Stadt legt ihre Hand auf zwei prominente Projektgebiete am östlichen Rand des Harburger Binnenhafens: Das Neuländer Quarree und das Gelände der ehemaligen New-York-Hamburger Gummi-Waaren Compagnie (NYH) einschließlich der nördlich angrenzenden Flächen zwischen der Narten- und der Hannoverschen Straße werden in die Voruntersuchungen für eine „städtebauliche Entwicklungsmaßnahme“ einbezogen. Zudem sicherte sich Hamburg das Vorkaufsrecht, wenn Grundstücke verkauft werden sollen. Das ist offenbar sowohl beim Neuländer Quarree als auch auf dem gegenüberliegenden ehemaligen Werksgelände der Gummifabrik der Fall.

Sicherung der Flächen vor weiterem Verkauf

Mit dem Instrument einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme schafft sich die Stadt baurechtlich den stärksten Einfluss auf die Entwicklung einzelner Areale. Es wird nur selten angewendet und betrifft Bereiche, die besonders bedeutend für die Entwicklung eines Stadtteils sind und in denen Potenziale schlummern, die aus Sicht der Stadt zu zögerlich erschlossen werden. Im Januar 2020 entschied der Senat, in Harburg eine Voruntersuchung zur Ausweisung eines Gebiets zu machen, das den nordöstlichen Bereich der Harburger Innenstadt und den östlichen Teil des Binnenhafens umfasst.

Damals wurden die Bauflächen beidseits der Neuländer Straße ausgespart. Das Neuländer Quarree wurde von der CG-Gruppe entwickelt, und die im Jahr 2019 präsentierten Architektenentwürfe für mehrere Gebäudekomplexe sowie für die Gestaltung der Freiräume ließen vermuten, dass hier ohne städtische Nachhilfe ein spannendes Quartier entsteht. Etwas schwieriger war und ist die Lage auf der nördlichen Straßenseite, der Baufläche mit den Backsteingebäuden der NYH. Die alte Kammfabrik an der Nartenstraße, das dahinter liegende Kesselhaus und die Fassade des Hauptgebäudes an der Neuländer Straße stehen unter Denkmalschutz. Das Hauptgebäude ist zudem mit Schadstoffen verseucht, deshalb kann nur die Fassade stehenbleiben. Hier gab es erste Überlegungen der CG-Gruppe, die das Areal Ende 2019 erworben hatte.

In 2020 wechselten die Projekte den Eigentümer

Doch die CG-Gruppe ging in der Consus Real Estate AG auf, und die verkaufte die beiden Projekte im Mai 2020 an einen Investmentfonds namens Partners Immobilien Capital Management. Es hieß, dass alle Planungen weiterlaufen. Doch nun sollten die Grundstücke womöglich ein weiteres Mal verkauft werden. „Wir haben bis in den Winter hinein sehr umfangreiche und detaillierte Gutachten erstellen lassen, etwa zur verkehrlichen Situation oder zum Lärmschutz“, berichtete Heinz-Jürgen Rook vom bezirklichen Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung am Montagabend im Stadtentwicklungsausschuss. Für den Bereich New-York Hamburger sei bis zum Dezember 2020 ein Wettbewerbsverfahren zur Gestaltung des Areals vorbereitet worden. „Doch nun steht ein neuerlicher Verkauf im Raum. Seit Ende 2020 ziehen sich die Neuordnungen des Projektentwicklers hin“ so Rook.

„Wir wären bereit, die Wettbewerbe für dieses und für die nördlich angrenzende Fläche eines anderen Investors zu starten“, sagte Harburgs Baudezernent Hans Christian Lied. „Aber im südlichen Teil macht das wenig Sinn. Vielleicht hat der Käufer andere Vorstellungen als der Verkäufer.“ Derzeit ruhen die Planungen. Es gelte, „den städtebaulichen Missstand möglichst schnell zu beseitigen“, schloss Rook im Ausschuss seine Ausführungen zu den beiden Projekten.

Harburg will die Entwicklung der Flächen weiter steuern können

Einen Tag später teilt die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) mit, dass beide Areale nun in die laufenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme einbezogen werden sollen und verkündete zugleich, die Stadt habe sich ein Vorkaufsrecht für die Grundstücke gesichert. Die Einbeziehung der „städtebaulich bedeutsamen Flächen“ eröffne die Möglichkeit, „die Entwicklung auch unabhängig von den Zusagen und Verkaufsentscheidungen privater Investoren voranzubringen“, betont die Behörde.

Stadt strebt eine kooperative Lösung an

Die Stadt strebe aber weiterhin eine kooperative Lösung mit den Eigentümern an, heißt es in der Mitteilung. Dafür haben sich städtebauliche Verträge mit den Investoren bewährt. Doch Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeld sagt auch: „Das Vorkaufsrecht gibt uns bereits heute Handlungsmöglichkeiten für den Fall, dass die Grundstücke weiterverkauft werden. Solche Weiterverkäufe können die Umsetzung städtebaulicher Ziele erfahrungsgemäß erheblich verzögern.“ Hintergrund des städtischen Eingreifens in das Gebiet ist der Versuch, die Harburger Innenstadt mit dem Binnenhafen besser zu verknüpfen. Es gelte die „besonders nachteilige, trennende Wirkung der Verkehrstrasse von Buxtehuder Straße und Bahngleisen“ zu überwinden, so die BSW.