Neuland. Von der Polizei sichergestellte Autos müssen lange stehen können. Es gibt weniger Verkehr, als die Anwohner befürchten.

Die Pläne der Polizei für die Neubebauung des „Verkehrsamts“-Geländes am Großmoordamm werden greifbarer. Im Regionalausschuss Harburg stellten Architekten, Bauherren und Nutzer den Bezirksabgeordneten vor, was sie auf der drei Hektar großen Fläche vorhaben. Anwohner hatten sich zuvor besorgt gezeigt, dass sich die neue Nutzung als Verwahrplatz für sichergestellte Fahrzeuge nachteilig auf ihre Wohnqualität auswirkt. Direkte Anlieger sind acht Häuser und Doppelhaushälften.

AutoVerwahrplatz: Kein Rund-um-die-Uhr-Betrieb

Sie hatten zunächst befürchtet, der berüchtigte „Autoknast“ für falsch stehende Fahrzeuge solle in ihre Nachbarschaft und fürchteten den Rund-um-die-Uhr-Betrieb, der damit einhergehen würde. Was das anging, konnte ihr Nachbar in spe, Stephan Nowak, sie beruhigen. Er ist Abteilungsleiter Logistik bei der Hamburger Polizei und damit auch Chef des derzeitigen Verwahrplatzes an der Halskestraße in Billbrook. Der hat mit dem „Autoknast“ nichts zu tun, sondern ist, um im Sprachbild zu bleiben, eher so etwas wie das Untersuchungsgefängnis für Autos, die im Zusammenhang mit Straftaten und ungeklärten Unfällen sichergestellt wurden. Die bleiben üblicherweise länger verwahrt. „Zumeist sind es ja Beweismittel“, sagt Nowak, „deshalb bleiben sie sichergestellt, bis Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren endgültig abgeschlossen sind. Darum brauchen wir auch soviel Platz.“

Polizeidirektion Süd bekommt ein neues Domizil

Der Verwahrplatz ist aber nicht die einzige Polizeidienststelle, die auf dem Gelände zu Hause sein soll: Die andere ist die Verkehrsdirektion Süd. Die residiert hier allerdings schon seit vier Jahrzehnten, ohne dass es Konflikte mit den Nachbarn gegeben hätte. Ihre oberirdischen Garagen werden unter die Erde verlagert und darüber ein neues Verwaltungsgebäude errichtet, das in seiner Grundfläche deutlich kompakter ist, als das alte, dafür jedoch höher. So hoch, dass der Bauherr, die städtische Sprinkenhof AG, dafür eine Ausnahme vom Bebauungsplan beantragen muss: Vier Geschosse zuzüglich ein Staffelgeschoss, 18,5 Meter. Die zukünftigen direkten Anlieger, drei Haushalte, fürchten daher Verschattung, auch wenn Sprinkenhof-Referentin Kirsten Rummelt beteuerte, dass man dies ausschließen könne.

Verwahrplatz muss durchgehend beleuchtet sein

Am Verwaltungsgebäude wird sich das Werkstattgebäude des Verwahrplatzes befinden, in dem sichergestellte Fahrzeuge inspiziert und kriminaltechnisch untersucht werden können und vor der Halle die Übergabezone. Untersuchte Fahrzeuge kommen auf die Verwahrfläche, die durch einen Zwischenzaun noch einmal extra gesichert ist. „Es kommen pro Tag zwischen sechs und sieben Fahrzeugen herein. Das kann allerdings auch nachts sein“, erläuterte Nowak. „Herausgabe von Fahrzeugen, Untersuchungen und das Bewegen von Fahrzeugen auf dem Stellplatz erfolgen nur zu allgemein üblichen Arbeitszeiten. Insgesamt werden sich dort deutlich weniger Fahrzeuge bewegen, als derzeit vor der Zulassungsstelle.“

Weil es ab und zu vorkommt, dass Autobesitzer glauben, ihr sicher gestelltes Gefährt nachts „befreien“ zu können – Nowak sprach von drei Versuchen pro Jahr – muss der Platz durchgehend beleuchtet und einsehbar sein.