Harburg. Tausende Forderungen werden in Harburg nicht vollstreckt – CDU fordert neue Stellen. Corona hat die Problematik verstärkt.

Wer berechtigte Forderungen an einen Schuldner hat, kann sie durchsetzen lassen. Das gehört zu den Grundprinzipien des bürgerlichen Rechts und damit der Rechtsstaatlichkeit. Die Realität sieht – zumindest in Harburg – anders aus, bemängelt die CDU-Bezirksfraktion: Tausende Forderungen würden nicht vollstreckt . Der Grund dafür liege nicht allein in der Corona-Pandemie, sondern vor allem in der Unterbesetzung und Überlastung des Gerichtsvollzieherwesens im Amtsgericht Harburg. Die CDU verlangt eine schnelle Verbesserung der Situation. Die Justiz nennt die Darstellung überzogen.

„Wesentlich für das Funktionieren des Rechtsstaates und das Vertrauen der Bürger in die Organe der Justiz ist nicht nur, dass die Bürger zügig zu ihrem Recht kommen“, sagt der CDU-Fraktionsvorsitzende Ralf-Dieter Fischer, „sondern natürlich auch, dass es nach gerichtlichen Entscheidungen auch in angemessener Zeit umgesetzt werden kann.“

Bedingt durch Corona werden viele Titel nicht vollstreckt

Deshalb sei die Leistungsfähigkeit der Urteilsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher von hoher Bedeutung – unabhängig von der Ausstattung der Gerichte, sagt Fischer. „Verzögerungen in diesem Bereich erschüttern das Vertrauen der Bürger und führen häufig zu existenziellen Bedrohungen.“

Durch seine Tätigkeit als Anwalt ist Fischer auch häufiger mit der Durchsetzung offener Forderungen beschäftigt. „Aktuell ist zu bemerken, dass im Bereich des Amtsgerichts Hamburg-Harburg Bürger Mitteilungen erhalten haben, dass coronabedingt im Jahr 2020 viele Vollstreckungsaufträge nicht zeitgerecht durchgeführt werden können und man sich gedulden müsse“, sagt er, „aber das Problem ist älter!“

Zu wenig Planstellen am Amtsgericht?

Die Ausstattung der Gerichte mit Gerichtsvollziehern sei seit Jahren in ganz Hamburg mangelhaft, ein Problem, von dem das Amtsgericht Harburg besonders betroffen sei. dem nicht rechtzeitig durch entsprechende Maßnahmen Rechnung getragen worden ist. „Hier sind von 17 Planstellen für Gerichtsvollzieher nur 14,5 besetzt, war zur Folge hat, dass nicht alle Bezirke besetzt werden können“, sagt Fischer. „Ende September waren im Amtsgerichtsbezirk Hamburg-Harburg 3110 Verfahren bei Gerichtsvollziehern unerledigt; und das Problem könnte sich verschärfen, weil demnächst zwei weitere Gerichtsvollzieher in den Ruhestand gehen.“

Verzögerungen oder gar ein Aussetzen der Vollstreckung würden viele Gläubiger jedoch nicht nur verärgern, sondern zum Teil auch in Existenznot bringen. Das bestätigt auch Peter Henning, Harburgs Bezirkshandwerkermeister. „Offene Forderungen sind im Handwerk ein immer größer werdendes Problem“, sagt er. „Viele Betriebe in der Kammer reagieren darauf bereits mit Vorsichtsmaßnahmen.“

Handwerker leiden unter schlechter Zahlungsmoral

So würden Handwerksbetriebe Aufträge mit Kreditversicherungen absichern oder durch Vorkasse. Das würde es für ehrliche Kunden teurer oder unbequemer machen, einen Auftrag zu erteilen. „Und Vorkasse entspricht auch nicht den Rechtsgrundsätzen von Leistung vor Zahlung“, sagt Henning, „aber was sollen die Kollegen sonst machen?“

Die Justizbehörde sieht Fischers Darstellung überzogen: „In den Harburger Gerichtsvollzieherbezirken sind derzeit Gerichtsvollzieher mit 14,5 Pensen eingesetzt. Vollstreckungsaufträge werden wie gewöhnlich bearbeitet“, sagt Kai Wantzen, Sprecher des Landgerichts. Ein „Pensum“ ist in der Justiz die Anzahl von Fällen, die ein Vollzeitbeschäftigter innerhalb eines Jahres bearbeiten soll. Das Wort ist oft synonym mit Planstelle.

Gerichtsvollzieher arbeiten Auftragsstau ab

Zu Beginn der Pandemie, in den Monaten März bis Juni, seien allerdings in der Tat nur unaufschiebbare Aufträge vollstreckt worden. Seit Oktober aber liege die Zahl der Vollstreckungen über dem Durchschnitt, so Wantzen. „Offene Fälle wird es zu jeder Zeit geben, weil ein Fall selbst bei idealem Verlauf etwa sechs Wochen Bearbeitungszeit hat und so lange als offen gilt“, sagt Wantzen.

Die Gerichtsvollzieher holen also Arbeit auf. Das liegt auch in ihrem persönlichen Interesse, denn die „Vollstreckungsvergütung“, eine Art Erfolgsprämie, ist Teil ihres Einkommens, zusätzlich zu der eher bescheidenen Grundbesoldung der Stufe A 8. Beim Aufholen der Rückstände hilft auch, dass seit Beginn der Pandemie weniger Aufträge zur Vollstreckung aufgelaufen sind.

Die Pensionierungen habe man im Blick, so Wantzen: Derzeit seien 12 Gerichtsvollzieher-Anwärter in Ausbildung, von denen sieben im kommenden Jahr fertig werden.