Mienenbüttel. Der Landkreis hatte dem Versuchslabor in Mienenbüttel Tierhaltung verboten. Das Verfahren könnte Jahre andauern.

Die Firma Laboratory of Pharmacology and Toxicology GmbH (LPT) hat beim Verwaltungsgericht Lüneburg Klage gegen den Landkreis Harburg erhoben. Die Klage richtet sich unter anderem gegen einen Bescheid, mit dem der Landkreis den Betreibern des Versuchslabors die Tierhaltung am Standort in Mienenbüttel untersagt hat (wir berichteten).

Der Landkreis hatte er die sofortige Vollziehung des Verbotes angeordnet, sodass die Anordnungen trotz der Klage sofortige Wirkung entfalten. Alle Tiere – darunter Affen und Hunde – sind mittlerweile nicht mehr im Labor. Die LPT hat zunächst Akteneinsicht beantragt. Die Anwälte der Laborbetreiber haben angekündigt, ihre Klage erst nach Einsicht in die Akten begründen zu wollen.

LPT klagt – Verfahren könnte Jahre dauern

Nach Eingang der Klagebegründung wird das Verwaltungsgericht Lüneburg dann den Landkreis zur Klageerwiderung auffordern. Ein Termin zur anschließenden Verhandlung steht laut Gerichtssprecherin Cosima Haselmann noch nicht fest. Das Verfahren könne erfahrungsgemäß in erster Instanz beim Verwaltungsgericht Lüneburg ein bis zwei Jahre dauern.

Die Labore der LPT in Mienenbüttel und Neugraben standen viele Jahre im Visier von Tierschützern. Der Landkreis hatte vor einem Monat die Tierhaltung untersagt, weil sich der Betreiber als „unzuverlässig“ herausgestellt habe.

Frist wäre am Donnerstag abgelaufen

Diese Entscheidung habe sich vor allem auf die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft nach Durchsuchung der Räume in Mienenbüttel und einer Beschlagnahme von Akten gestützt, sagt eine Sprecherin des Kreises. Genaue Gründe wollte sie mit Verweis auf ein laufendes Verfahren nicht nennen. Die Frist, um gegen die Entscheidung des Landkreises gerichtlich anzugehen, wäre am Donnerstag abgelaufen.