Harburg. Mesut A. war mit seinem BMW in Wilhemsburg bei hoher Geschwindigkeit ins Schleudern geraten. Bei dem Unfall starb sein Beifahrer.

Vor dem Amtsgericht Harburg musste sich am heutigen Donnerstag Mesut A. (28) wegen eines tö̈dlichen Verkehrsunfalls verantworten. Der junge Mann war angeklagt, in der Nacht des 28. August 2015 mit seinem BMW 523i die Straße „Bei der Wollkämmerei“ im Hamburger Stadtteil Wilhelmsburg mit ca. 95 km/h befahren haben, in einer Kurve ins Schleudern geraten und auf die Gegenfahrbahn gelangt zu sein – wo er dann mit etwa 70 km/h auf einen entgegenkommenden Omnibus prallte.

Durch den Zusammenstoß erlitt der Beifahrer von A. schwere Verletzungen und starb noch an der Unfallstelle. A. wurde ebenfalls schwer verletzt. Im Kurvenbereich betrug die zulä̈ssige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h.

Mesut A. leidet an den Folgen des Unfalls

Der Angeklagte Mesut A. erschien am Gehwagen vor Gericht. Er leidet bis heute an den Folgen des Unfalls. Mesut A. sagte aus, er könne sich „an den Unfall selbst nicht erinnern“. Er habe bei dem Unfall ein Polytrauma erlitten und im Koma gelegen. Erst mehr als ein Jahr nach dem Unfall habe er davon erfahren, dass sein Freund auf dem Beifahrersitz bei dem Unfall gestorben sei. „Das haben mir Verwandte und Freunde erst später gesagt.“

Der Busfahrer sagte als Zeuge aus. Der Harburger hatte bei dem Unfall schwere seelische Verletzungen davongetragen und befand sich nach dem Unfall vier Wochen lang im AK Harburg in psychologischer Behandlung. „Ich sah den BMW in der Dunkelheit plötzlich auf meiner Fahrbahn auf mich zukommen und habe sofort stark gebremst“, sagte der Busfahrer (58). Der BMW war auf regennasser Fahrbahn ins Schleudern geraten, weil Mesut A. am Kurvenscheitelpunkt „sehr stark beschleunigt habe“, sagte ein Sachverständiger für Verkehrsunfälle im Prozess.

Auch der Busfahrer fuhr zu schnell

Im Prozess wurde auch deutlich, dass sich der Busfahrer nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten hatte. Statt der erlaubten 30 km/h war er kurz vor dem Unfall auf gerader Strecke mit Tempo 50 unterwegs, bremste jedoch bis zum Aufprall auf etwa 25 km/h ab. Einig waren sich alle Prozessbeteiligten darin, dass der tragische Unfall auch bei geringerer Geschwindigkeit des Busses nicht hätte verhindert werden können.

Der Staatsanwalt hielt dem Angeklagten, der eine Erwerbsminderungsrente bezieht, zu Gute, dass er nicht vorbestraft war und hielt eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen von 20 Euro und ein Jahr Führerscheinentzug wegen fahrlässiger Tötung für angemessen. Mesut A.s Anwalt plädierte darauf, für seinen Mandanten eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung in Betracht zu ziehen, da der Beifahrer im BMW nach einem medizinischem Gutachten möglicherweise überlebt hätte, wenn der Bus etwas langsamer gefahren wäre.

Angeklagter zu Geldstrafe verurteilt

Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass Mesut A. den Unfall verursacht hatte und dafür voll zur Verantwortung zu ziehen sei. Der Harburger wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 2400 Euro in 120 Tagessätzen a 20 Euro verurteilt. „Ich bin überzeugt, dass Sie 85 km/h gefahren sind, wo nur 30 km/h erlaubt sind. Wer mehr als 100 Prozent zu schnell fährt, macht das vorsätzlich. Er muss damit rechnen, dass dabei jemand zu Tode kommt“, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung zum Angeklagten.. „Sie sind derjenige, der den Unfall hätte verhindern können. Ich gehe davon aus, dass der Bus ebenfalls zu schnell war. Es hätte aber auch geknallt, wenn der Bus langsamer gefahren wäre.“

Das Ergebnis bei diesem tragischen Unfall sei das Gleiche wie bei einem Mord. „Ein Mensch ist ums Leben gekommen. Ein enger Freund von Ihnen.“ Strafmildernd wirkte sich aus, dass der junge Mann bisher nicht vorbestraft war und er an den persönlichen Folgen leidet und leiden wird. „Für Sie spricht, dass Sie bisher nie zu schnell gefahren sind und auch sonst nie straffällig geworden sind – auch nicht nach dem tragischen Unfall.“ Gegen das Urteil ist innerhalb einer Woche eine Berufung oder Revision möglich.